Das sind wir! Als örtlicher Netzbetreiber ist wesernetz auch Ihr sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber – doch was bedeutet das überhaupt?
Ganz unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Ihre Energie beziehen, verantworten wir in Bremen und Bremerhaven alles rund um Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie Gas-, Wasser- und Wärmezählern. Da wir uns zudem in Stuhr, Weyhe und Thedinghausen um das Erdgasnetz kümmern, sind wir in diesen Regionen für die Gaszähler zuständig.
INFOS ZU STROM-, GAS-, WASSER- UND WÄRMEZÄHLERN
Wer kümmert sich eigentlich um meine Zähler?
Stromzähler
Wie lese ich meinen neuen Zähler ab? Wo finde ich die Zählernummer auf dem Display meiner modernen Messeinrichtung bzw. digitalem Zähler? Hier finden Sie kurze und leicht verständliche Bedienungsanleitungen der von uns eingesetzten neuen Stromzähler, u. a. von Kaifa, Logarex und Apator Norax.
Wann können Sie die registrierende Leistungsmessung nutzen?
Ab einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden erfolgt alle 15 Minuten eine registrierende Leistungsmessung. Grundlage dafür sind §12 StromNZV, §18 StromNZV und der BDEW Metering Code. Unabhängig davon können Sie auch unterhalb der Verbrauchsgrenze eine registrierende Leistungsmessung mit wesernetz vereinbaren.
Was ändert sich bei der registrierenden Leistungsmessung?
Sie erhalten ggf. einen neuen elektronischen Zähler, der Ihren Stromverbrauch alle 15 Minuten registriert. Über ein Modem liest wesernetz täglich Ihren Stromzähler aus. Ihre Stromrechnung erhalten Sie nun monatlich.
Welche technischen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Um Ihren Stromzähler täglich auslesen zu können, benötigen Sie einen analogen durchwahlfähigen Telefonanschluss (TAE) oder einen geeigneten GSM/GPRS-Empfang in unmittelbarer Nähe Ihres Zählers. Nutzen Sie einen analogen durchwahlfähigen Telefonanschluss (TAE), erhalten Sie von wesernetz einen Preisnachlass von 66 Euro pro Jahr. Ist der Anschluss beziehungsweise der Empfang nicht 24 Stunden am Tag verfügbar, führt wesernetz monatlich eine manuelle Auslesung vor Ort durch. Die Kosten dafür betragen 115 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Wann können Sie die registrierende Leistungsmessung nutzen?
Ab einer Jahresarbeit von 1,5 Millionen Kilowattstunden oder ab einem Leistungsbezug von mehr als 500 Kilowatt sind Datenspeicher zur Zählerstandsregistrierung einzusetzen. Grundlage hierfür sind §11 MessZV, §24 GasNZV, DVGW G485 und DVGW G685. Unabhängig davon kann wesernetz bei ungewöhnlichen Abweichungen im Erdgasverbrauch eine registrierende Leistungsmessung durchführen.
Was ändert sich bei der registrierenden Leistungsmessung?
Sie erhalten ggf. einen neuen Erdgaszähler der mit einer Zusatzeinrichtung für die elektronische Datenübermittlung und -speicherung ausgestattet ist. Außerdem erhalten Sie Ihre Gasrechnung nun monatlich.
Welche technischen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Um Ihren Erdgaszähler täglich auslesen zu können, benötigen Sie einen analogen durchwahlfähigen Telefonanschluss in unmittelbarer Nähe Ihres Zählers. Ist der Anschluss nicht 24 Stunden am Tag verfügbar, führt wesernetz monatlich eine manuelle Auslesung vor Ort durch. Die Kosten dafür betragen 115 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.