Grundsätzlich benötigen Erzeugungsanlagen für die ins Netz eingespeisten Mengen einen Übergabezähler. Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Zähler für die von Ihrer Anlage, z.B PV-Anlage erzeugten Mengen benötigt. Nachfolgend finden Sie die Rahmenbedingungen für Zähler direkt an der Anlage. Bedenken Sie dabei auch eventuell spätere Änderungen beziehungsweise Erweiterungen der Anlage.
Für Ihre Erzeugungsanlage ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie beispielsweise EEG und KWK-G ein Erzeugungszähler notwendig, wenn:
- Ihre Photovoltaik-Anlage zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.03.2012 in Betrieb genommen wurde und Sie eine Vergütung für Ihre Eigenversorgung erhalten (Messkonzept 4, Überschusseinspeisung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)).
- Sie eine KWK-Anlage mit einer installierten Leistung größer 2 kW betreiben und den KWK-Zuschlag für die erzeugte Energie in Anspruch nehmen (Messkonzept 6, Überschusseinspeisung gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)).
- Eine Photovoltaik-Anlage mit einer weiteren Erzeugungsanlage, wie z.B. einem BHKW in Kombination betrieben wird und es sich dabei nicht um „Kleinsterzeugungsanlagen“ handelt (Messkonzept 8, Überschusseinspeisung mit mehreren Einspeiseanlagen in Kaskadenschaltung).
- Ihre Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung größer 10 kW und einer Inbetriebnahme zwischen dem 01.04.2012 und dem 31.07.2014 unter das Marktintegrationsmodell fällt (Messkonzept 9, Überschusseinspeisung ohne Speicher nach Marktintegrationsmodell gem. §33 Abs. 1 EEG 04/2012).
- Ihre Photovoltaik-Anlage nicht nur für den Selbstverbrauch, sondern auch für den Verbrauch von Dritten genutzt wird. Das heißt, in dem Anschlussobjekt (z.B. in Ihrem Haus) befinden sich hinter der Hauptmessung am Netzanschluss weitere Zähler als Untermessungen (siehe Messkonzept 4, 6 und 8 mit „Untermessungen“).
- Wenn es sich um eine Kundenanlage handelt, die auf Mieterstrom ausgerichtet ist.
- Ihre Photovoltaikanlage in einer kaufmännisch bilanziellen Weitergabe betrieben werden soll. (Messkonzept 5)
- Bei Anschlussobjekten, in denen bereits ein Messkonzept für Erzeugungsanlagen umgesetzt wurde z. B. kaufmännisch bilanzielle Weitergabe oder Überschusseinspeisung mit Erzeugungszähler muss für eine weitere Erzeugungsanlage ebenfalls ein Messung direkt an der Erzeugungsanlage vorgesehen werden. Bitte stimmen Sie sich diesbezüglich mit wesernetz ab.
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass der selbst verbrauchte Strom nicht auf Ihrer Einspeiseabrechnung ausgewiesen werden kann, wenn dieser nicht direkt an der Erzeugungsanlage gemessen wird. Dies sollten Sie für folgende Punkte beachten:
- für Buchhaltungszwecke, wenn Sie Ihren selbstverbrauchten Strom bewerten müssen.
- für Abrechnunszwecke, wenn Sie mit Ihrem Strom auch Mieter versorgen.