VERGÜTUNG UND ABRECHNUNG
Vermeiden Sie den Stopp Ihrer Einspeisevergütung!
Für alle (EEG und KWK) Einspeiseanlagen gilt:
Wenn Ihre Einspeiseanlage bis 01.02.2021 nicht im MaStR gemeldet wurde, wird die Vergütung für die erzeugte Energie einbehalten! – Gemäß EEG § 52, § 25 MaStRV Abs. 6
Nach erfolgter Meldung erhalten Sie eine rückwirkende Auszahlung.
Anmeldung der Einspeiseanlage unter: www.marktstammdatenregister.de
Telefon: 0228-14-3333
Fax: 0228-14-3334