Folgende Anlagen in der Niederspannung müssen an der netzorientierten Steuerung teilnehmen:
- Nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen),
- Wärmepumpenheizungen,
- Anlagen zur Raumkühlung,
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher)
Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. Anlagen die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind, können freiwillig teilnehmen. Im Gegenzug für die netzdienliche Steuerung können Sie von verringerten Netzentgelten profitieren.
Die Steuerungsmaßnahmen werden über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox oder einem Energiemanagementsystem durchgeführt.
Keine Abschaltung:
Es muss immer eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen Mehr dazu in den FAQs.