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WALLBOX ANMELDEN: LADEN IM EINFAMILIENHAUS

Einfach laden – mit der Wallbox für Zuhause ist das kein Problem. Einfach Stecker rein und nach wenigen Stunden ist Ihr Elektroauto geladen. Und dabei sind Sie besonders flexibel, denn Sie können Ihr Auto jederzeit aufladen und sind nicht von Ladesäulen im öffentlichen Raum abhängig. Wir helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden und zeigen auf, was es zu beachten gilt.

Sie sind ein Unternehmen oder Behörde und interessieren sich für größere Ladeinfrastrukturen? Hier finden Sie Infos zu Ladesäulen. [Link noch einfügen]

Wallboxen beim Netzbetreiber anmelden

Grundsätzlich gilt, dass Wallboxen beim Netzbetreiber anmeldepflichtig sind, d. h. die Installation einer Wallbox müssen Sie dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitteilen. Hier kommen wir als Ihr zuständiger Netzbetreiber für Bremen und Bremerhaven ins Spiel – bei uns können Sie als Privatkunde Ihre Wallbox ganz einfach und bequem im Netzportal online anmelden.

Die Belastung der Stromnetze wächst. Daher ist die Information über die Anzahl der Ladepunkte für uns als Netzbetreiber sehr wichtig, um die Auslastung des Stromnetzes genauer abschätzen können. Wallboxen fallen zudem in den Bereich der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

Online-Anmeldung von Wallboxen
Computer Netzportal

Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, können Sie Ihre Wallbox über unser Netzportal online anmelden. Hierfür melden Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse im Portal an und tragen in die Felder alle benötigten Informationen zu Ihrer Wallbox ein. In Ihrem Kundenkonto können Sie jederzeit den Status der Bearbeitung Ihrer Anmeldung einsehen. 
Auf die Plätze, fertig - mit Strom fahren!

Zum Netzportal
Schritt-für-Schritt zur Wallbox
Was Sie bei der Planung und Umsetzung einer Wallbox berücksichtigen müssen und wie die Einrichtung abläuft, haben wir im Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Sie zusammengefasst.
Zunächst sollten Sie die für Sie richtige Ladeeinrichtung aussuchen. Dabei sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Wie viel Strom verbraucht ein E-Auto? Mit welcher Leistung kann es laden? Wie schnell möchte ich laden?
Entscheiden Sie anhand Ihrer Bedürfnisse, was für eine Ladeeinrichtung für Sie infrage kommt. Je höher die Ladeleistung und je schneller die Ladegeschwindigkeit, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Netzanschluss oder ggf. sogar das Stromnetz verstärkt werden muss. Daher empfehlen wir, Ihren Leistungsbedarf vorher mit einem Elektrofachbetrieb abzuklären. Machen Sie sich Gedanken, bei welchem Akkustand und wann Sie Ihr Auto laden möchten, z. B. über Nacht. In den meisten Fällen ist eine Ladeleistung von 11 kW für Zuhause ausreichend.

Wo möchte ich laden?
Hier ist entscheidend, wo sich der Ladestandort (Garage, Carport, Stellplatz o. ä.) bei Ihnen befinden soll und welche Bedingungen dort vorherrschen. Fragen, die hier zu klären sind, ist die Entfernung zum Sicherungskasten bzw. ob bereits eine Starkstromverbindung besteht. Je nach den Bedingungen bei Ihnen vor Ort können Grabarbeiten oder Wanddurchbrüche für die Einrichtung der Wallbox notwendig werden. Bei der Planung eines Neubaus sollte die Ladeinfrastruktur von Anfang an mitgedacht werden. Kontaktieren Sie in Detailfragen auch hierfür gerne den Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl. 
Danach sollten Sie sich an eine Elektrofachkraft wenden, die Sie bei der Planung und Installation Ihrer Wallbox  unterstützen kann. Nach § 13 NAV ist die Errichtung einer Wallbox nur durch einen eingetragenen Installateurbetrieb möglich. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Installateursuche. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen und viele Herausforderungen im weiteren Verlauf. 

Je nach Größe der Ladeeinrichtung können unterschiedliche zusätzliche Aufwände entstehen. Insbesondere bei älteren Wohngebäuden ist die Prüfung von Stromanschlüssen sehr wichtig. In diesem Schritt klärt sich auch, ob Ihre aktuelle Anschlussleistung für die geplante Ladeeinrichtung ausreicht.

Ihre Wallbox-Anmeldung können Sie ganz einfach online einreichen. Nach der Prüfung, ob Ihre Adresse im Netzgebiet von wesernetz liegt, können Sie die Wallbox-Anmeldung durchführen. 

Jetzt Wallbox anmelden

Bitte halten Sie folgende Informationen bzw. Dokumente dafür bereit:
  • Wallboxen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW sind lediglich meldepflichtig. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen keine weiteren Dokumente und Informationen außer Ihren Kontakt- und den Adressdaten.
  • Ab 11 kW sind Wallboxen genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber. In diesem Fall sind zusätzlich zu Ihren Kontakt- und Adressdaten auch die Dokumente "Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" und das "Herstellerdatenblatt" für eine Anmeldung nötig.

 

Nach der Anmeldung Ihrer Wallbox bei uns als Ihrem Netzbetreiber können Sie erst mal zurücklehnen, während wir alle Unterlagen für Sie prüfen. Bei besonders leistungsstarken oder mehreren Wallboxen ist eine Zustimmung des Netzbetreibers nötig. Der Grenzwert liegt bei 11 kW.

Dementsprechend betrifft es alle Ladeeinrichtungen, egal ob eine einzelne oder in mehreren zusammen, ob die Gesamtleistung 11 kW übersteigt. Der Netzbetreiber prüft, ob die Ladeeinrichtung problemlos in das bestehende Stromnetz integriert werden kann. Meldung und Überprüfung sind für Sie kostenlos.

Grundsätzlich gilt:
  • Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW sind lediglich meldepflichtig. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen keine weiteren Dokumente und Informationen außer Ihren Kontakt- und den Adressdaten.
  • Ab 11 kW sind Ladeeinrichtungen genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber.

 

Ihre Elektrofachkraft installiert die Wallbox am entsprechenden Ort und prüft abschließend die gesamte Technik. Die Meldung der Inbetriebnahme der Wallbox an uns als Ihren Netzbetreiber wird ebenfalls von der Fachkraft durchgeführt. Dafür werden folgende Daten benötigt: die Ladeleistung der Wallbox(en) in kW, die Anzahl der Ladepunkte je Wallbox, Angaben zur Steuerbarkeit und die Zählernummer bzw. Angaben zu Ihrer neuen Messeinrichtung.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wallbox!

FAQs zu Wallboxen

Vor der Installation des Anschlusses zum Laden Ihres Elektrofahrzeugs sind einige technische Fragen zu klären. Hier finden Sie wichtige Infos zur Beantragung oder Registrierung Ihrer Wallbox.

Ihr Elektroinstallationsbetrieb kann Sie zudem bei vielen Fragen unterstützen. Wenn ein Hausanschluss oder Änderungen an einem bestehenden Anschluss notwendig werden, finden Sie in unserer Installateursuche die richtigen Ansprechpartner. So können Verzögerungen im Bauablauf vermieden und die technische Realisierbarkeit des Projekts sichergestellt werden.

 

FAQs zur Anmeldung von Wallboxen

Seit 2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Geräte, die einen Stromverbrauch von über 3,6 kW (Haushaltssteckdose) aufweisen, beim Netzbetreiber registriert werden müssen. Dementsprechend haben Sie die Pflicht, Ladeinfrastrukturen für Elektroautos bei uns zu melden, sofern die beanspruchte Leistung größer als 3,6 kW ist. Der Netzbetreiber kann somit den Strombedarf besser abschätzen und die Versorgung sicherstellen.

Bei Ladeinfrastrukturen oberhalb der 11 kW (Drehstrom/Starkstrom) Grenze ist zusätzlich unsere Zustimmung notwendig. Hier muss die Netzsituation geprüft und abhängig davon entschieden werden, ob die Installation und der Betrieb ohne zusätzliche Maßnahmen uneingeschränkt möglich sind.

Ihre Wallbox-Anmeldung können Sie ganz einfach online vornehmen. Nach der Prüfung, ob Ihre Adresse im Netzgebiet von wesernetz liegt, werden alle erforderlichen Angaben abgefragt. 

Jetzt Wallbox anmelden

Nochmal im Überblick:
  • Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW sind lediglich meldepflichtig. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen keine weiteren Dokumente und Informationen außer Ihren Kontakt- und den Adressdaten.
  • Ab 11 kW sind Ladestationen genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber. In diesem Fall sind zusätzlich zu Ihren Kontakt- und Adressdaten auch die Dokumente "Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" und das "Herstellerdatenblatt" für eine Anmeldung nötig.

 

Wenn Sie im Netzportal angemeldet sind, finden Sie unter dem Reiter Energie der Zukunft die E-Mobilität. Darunter befindet sich die Anmeldung einer Wallbox. Wählen Sie die diese einfach aus.

Durch die einmalige Registrierung können Sie die Anmeldung Ihrer Wallbox jederzeit abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Nachdem Sie die Anmeldung abgeschickt haben, können Sie alle Details und den Bearbeitungsstand online einsehen. Durch die Registrierung kann wesernetz direkt über das Portal Kontakt zu Ihnen aufnehmen, falls Rückfragen bestehen.

Bei allgemeinen Fragen zum Netzportal finden Sie hier verschiedene Fragen und Antworten zusammengefasst:

Zu den FAQs

Damit Sie schnell und einfach Ihre Wallbox beantragen können, halten Sie bitte folgende Infos und Unterlagen in digitaler Form als pdf oder jpg bereit:

  • Ladeleistung Ihrer Wallbox in kW
  • Anzahl der Ladepunkte je Wallbox
  • Lageplan
  • ab 11 kW Konformitätserklärung
  • ab 11 kW Herstellerdatenblatt

Diese Unterlagen sind außerdem einzureichen, falls benötigt:

  • Nachweis (Bauleistender im Sinne des § 13b Umsatzsteuergesetz)
  • Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers

FAQs zum Anschluss von Wallboxen

Abhängig von der Ladeleistung Ihres Elektrofahrzeugs können Sie in der Regel eine der folgenden Leistungsstufen wählen:

  • 3,7 kW, einphasig – geeignet für Plug-in-Hybride
  • 11 kW, dreiphasig
  • 22 kW, dreiphasig
  • 50 kW, dreiphasig

Um zukunftssicher zu sein, empfehlen wir immer Ladeboxen mit mindestens 11 kW Ladeleistung.

Aber wie hoch ist die Ladeleistung meines Fahrzeugs?

Die Ladeleistung verschiedener Fahrzeugmodelle können Sie beim jeweiligen Hersteller erfragen.

 

Dies ist grundsätzlich möglich. Für die Installation in Mehrparteienhäusern benötigen Sie allerdings die Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft, nach Vorgabe im Wohnungseigentümergesetz.
Am besten besprechen Sie sich vorher mit den Eigentümern und den anderen Mietern und beauftragen gemeinsam einen Elektroinstallationsbetrieb für die Planung und Montage der Ladeeinrichtung.

Ja, dafür sind Experten notwendig. Es ist die Aufgabe Ihrer Elektrofachkraft, den Anschluss der Wallbox zu installieren, da Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt wird. Nutzen Sie gerne unsere Installateursuche, um Elektrofachbetriebe in Ihrer Nähe zu finden und zu kontaktieren.

Grundsätzlich dürfen alle im Installateurverzeichnis aufgeführten Fachbetriebe an die Ladeinfrastruktur an das Stromnetz anschließen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Zentralverbands des Elektro- und Informationstechnik-Handwerks (ZVEH).

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Ihr Elektrofachbetrieb kann Ihnen dabei helfen. In unserer Installateursuche finden Sie Fachpartner bei Ihnen vor Ort.
Wenn Sie einen erhöhten Leistungsbedarf für Ihre Wallbox feststellen, ist Ihr Installateurbetrieb der richtige Ansprechpartner. Die Fachkräfte kennen die Voraussetzungen vor Ort und können Sie unterstützen und beraten, ob eine erhöhte Leistung möglich ist und den zusätzlichen Leistungsbedarf ermitteln.
Die Kopplung von Wallbox mit der eigenen PV-Anlage stellt grundsätzlich kein Problem dar. Als Erzeuger können Sie Ihren Strom auch zum Laden des Elektroautos nutzen. Für die konkrete Umsetzung sollten Sie sich an Ihren Elektroinstallateur wenden.
Grundsätzlich ist es möglich, dass in Einzelfällen ein separater Anschluss für die Wallbox sinnvoll sein kann. Jedoch wird die Versorgung über einen vorhandenen Netzanschluss bevorzugt. Ebenso ist in den meisten Fällen kein zusätzlicher Zähler notwendig.

Wallboxen gehören zudem zu den so genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.  Durch Elektromobilität, Einspeisung und Co. wird das Netz immer weiter gefordert. Der Netzausbau wird stetig vorangetrieben, kann mit den Entwicklungen jedoch nicht von heute auf morgen Schritt halten. In § 14a EnWG ist die Steuerbarkeit für diese Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen verankert, um letztlich Netzstabilität sicherzustellen. Netzbetreiber können bei einem Netzengpass die Leistung reduzieren.

Planungshilfen für Ladestationen

Die folgende Tabelle gibt eine Hilfe zur Bemessung des notwendigen Leistungsbedarfs der Ladeinfrastruktur.
Die relevanten Faktoren sind zum einen die Anzahl der Ladepunkte und zum anderen die Gleichzeitigkeit des Energieverteilungsnetzes, also wie stark die Ladestruktur typischerweise ausgelastet wird.
Anzahl Ladepunkte Leistungsbedarf
3,7 kW-Ladepunkte in kVa
Leistungsbedarf
11 kW-Ladepunkte in kVa 
Leistungsbedarf
22 kW-Ladepunkte in kVa 
 1 3,7  11,0  22,0 
 2 7,4  22,0  44,0 
 3 11,1  33,0  65,1 
 4 14,8  38,7  78,3 
 5 17,1  43,7  86,5 
 6 19,3  48,1  93,5 
 7 21,4  52,1  99,5 
 8 23,3  55,7  104,7 
 9 25,2  59,0  109,4 
 10 26,9  62,1  113,6 
 11 28,6  65,0  117,5 
 12 30,3  67,7  121,1 
 13 31,9  70,4  124,5 
 14 33,4  72,9  127,7 
 15 34,9  75,4  130,8 
 16 36,4  77,8  133,8 
 17 37,9  80,2  136,7 
 18 39,3  82,5  139,6 
 19 40,7  84,8  142,4 
 20 42,2  87,1  145,2 
 21 43,6  89,4  147,9 
 22 44,9  91,7  150,6 
 23 46,3  93,9  153,3 
 24 47,7  96,1  156,0 
 25 49,1  98,4  158,7 
Jeder weitere Ladepunkt ca. 1,3 kW  ca. 2,2 kW  ca. 2,7 kW 
Private und öffentliche Anschlüsse für Ladeinfrastruktur
Übersicht über typische Standorte für Ladeinfrastruktur und die entsprechende Art des Anschlusses.
Privat
Standorte für Ladeinfrastruktur Garage im Eigenheim  Parkplätze/Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen  Firmenparkplätze auf Privatgelände 
Art des Anschlusses Hausanschluss  Vorhandener Anschluss der Anlage oder separater Anschluss am Nieder- / Mittelspannungsnetz 

 

Öffentlich
Standorte für Ladeinfrastruktur Autobahn-Raststätten Einkaufszentren, Parkhäuser Straßenrand, öffentliche Parkplätze
Art des Anschlusses
Vorhandener Anschluss der Anlage oder separater Anschluss am Nieder- / Mittelspannungsnetz

Vorhandene Infrastruktur oder Anschluss am Nieder- /Mittelspannungsnetz

 

Empfehlung für Ausstattung bei Neubauten
Übersicht über die Ausstattungs- und Vorbereitungsempfehlung bei Neubauten gemäß der VDI 2166 Norm "Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität" vom Oktober 2015.

  Anzahl der Ladeplätze für PKW Ladeleistung  Anzahl der Ladeplätze für Zweiräder 
Arbeitsplatz 2,5% der Mitarbeitenden, mindestens zwei Plätze Mindestens ein Schnellladeplatz  2,5% der Mitarbeitenden, mindestens zwei Plätze
Parkhäuser 5% der Stellplätze  Mindestens ein Schnellladeplatz optional 
Supermärkte, Kaufhäuser 5% der Stellplätze  Mindestens ein Schnellladeplatz Mindestens fünf 
Wohngebäude Ein Ladeplatz pro Wohneinheit (zumindest vorbereitet)  Mindestens 4 kW, vorzugsweise 11 kW  Ein Ladeplatz pro Wohnheinheit (zumindest vorbereitet) 

FAQs zu Kosten von Wallboxen

Aktuell sind keine bundesweiten Förderungen (z. B. durch die KfW) als auch Förderungen durch das Land Bremen für private Wallboxen verfügbar.

Es lohnt sich aber, stetig die Augen offen zu halten. Mehr Einblick in dieses Thema erhalten Sie auf unserer Themenseite Förderung von Wallboxen.