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Strom

In der nachfolgenden Tabelle sind Anpassungen bestehender Zählerplätze aufgrund von bestimmten in der Praxis häufig anzutreffenden Änderungen der Kundenanlage oder der Messeinrichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz beschrieben. Grundsätzlich sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls für eine Entscheidung über die Anpassungsnotwendigkeit heranzuziehen.

Vorhandener Zählerplatz DIN 43853    DIN 43870         DIN VDE 0603 
Änderungsvarianten Tafel (keine Schutzklasse II) Normtafel (Schutzklasse II) Normtafel mit Vorsicherung (Schutzklasse II) Schrank mit Fronthaube Trennvorrichtung im anlagenseitigen Anschlussraum (2) Zählerschrank mit NH Sicherungen Zählerschrank mit Trennvorrichtung (SH-Schalter) Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100
Leistungserhöhung  Nein  Nein  Nein  Nein  Ja (1)  Ja  Ja
Umstellung auf Drehstrom  Nein  Nein  Nein  Nein  Ja (1)  Ja  Ja
Umstellung auf 2-Richtung (3)  Nein  Nein  Nein  Nein  Ja (1)  Ja  Ja
Umstellung des Tarif  Nein  Nein  Nein  Nein  Ja (1)  Ja  Ja
Einbau moMe (3)  Nein  Nein bzw. ja, wenn NZ Tafel ab BJ 1958) (1)  Ja (1)  Nein  Ja (1)  Ja  Ja
Einbau iMS  Nein  Nein bzw. ja, wenn NZ Tafel ab BJ 1958) (1)  Ja (1)  Nein  Ja (1)  Ja  Ja
Wiederinbetrieb-nahmen  Nein  Nein bzw. ja, wenn NZ Tafel ab BJ 1958) (1)  Ja (1)  Nein  Ja (1)  Ja  Ja

(1) Vorgaben des Netzbetreibers beachten, flexible Verdrahtung mindestens 10 mm² (DIN VDE 0603-2-1) muss vorhanden sein

(2) Zählerschränke mit Fronthaube (Zählerschrank mit durchgängiger von oben eingehängter durchsichtiger Kunststoffabdeckung oder mit Sichtfenster (Rasterschrank)) entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).  Die Bedienung der modernen Messeinrichtung durch den Anschlussnutzer ist aufgrund der Bauart dabei nicht gewährleistet.

(3) Bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen bis max. 800 W Generatorleistung gelten die Anforderungen der Änderungsvariante „Einbau moMe“

Gas

Wasser


Neu bei W3:

Wohnungswasserzähler zur dezentralen Erfassung des Wasserverbrauchs werden nur noch für zusätzliche Entnahmestellen in Bestandsgebäuden, in denen bereits Wohnungswasserzähler von wesernetz verbaut sind, akzeptiert. Bei neu errichteten Gebäuden oder Bestandsgebäuden mit zentraler Erfassung des Wasserverbrauchs werden seitens wesernetz keine Wohnungswasserzähler mehr eingesetzt.

Wärme