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ZÄHLERWECHSEL: STROM

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Schritt, um Ressourcen zu schonen und Klima und Umwelt zu schützen. Da die Stromproduktion aus Quellen wie Sonne oder Windkraft schwanken kann, ist ein neues Netz notwendig, das Erzeugung und Verbrauch miteinander in Einklang bringt.

Damit das Netz Veränderungen kommunizieren und zügig darauf reagieren kann, hat die Europäische Kommission beschlossen, dass die EU-Staaten ihre Haushalte mit neuen Stromzählern ausstatten müssen. In Deutschland ist dies im Messstellenbetriebsgesetz verankert: Bis 2032 müssen alle herkömmlichen Stromzähler ersetzt werden. Im Land Bremen verantwortet wesernetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Aufgabe und tauscht in den kommenden Jahren die alten Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. digitale Stromzähler und intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter aus.

Die wichtigsten Informationen zum Zählerwechsel stellen wir für Sie zusammen:

FAQ:
Allgemeines zum Stromzählerwechsel

 

Mit dem Zählerwechsel folgen wir der gesetzlichen Bestimmung. Im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle alten, konventionellen Stromzähler bis zum Jahre 2032 gegen moderne Messeinrichtungen (mME) bzw. digitale Stromzähler oder intelligente Messsysteme (iMSys) bzw. Smart Meter getauscht werden müssen. 

Ja. Unser Gesetzgeber sieht vor, dass spätestens 2032 jeder Haushalt mit der neuen Zählertechnik, d. h. mit modernen Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) oder intelligenten Messsystemen (Smart Meter) ausgestattet sein wird.

Sie bekommen ein neues Gerät, dass auf dem neuesten Stand der Technik ist, höchsten Datenschutzanforderungen entspricht und entsprechend zertifiziert ist.

Die aktuellsten Modelle der modernen Messeinrichtungen bzw. digitalen Stromzähler sind zudem flexibel, können zukünftig mit einem Smart Meter Gateway aufgerüstet werden und so zu intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern werden. So kann ein weiterer Zählerwechsel in Zukunft vermieden, wenn sich Ihr Stromverbrauch ändert oder Sie eine Erzeugungsanlage installieren möchten. 

 
Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter wird in der Regel bei Verbräuchen ab 6.000 kWh verbaut. Das ist so ausgelegt, damit perspektivisch die Steuerung vor allem zwischen größeren Verbrauchern und Erzeugern ermöglicht wird. Verbrauchende mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden erhalten in der Regel einen klassischen digitalen Stromzähler, auch moderne Messeinrichtung genannt.
Nein, der Einbau ist verpflichtend und durch unseren Gesetzgeber laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt.
 
Ja. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). In diesem regelt unser Gesetzgeber alles rund um die modernen Messeinrichtungen und die intelligenten Messsysteme.
Nein, aktuell liegt der Fokus auf Stromzählern, da insbesondere unser Stromnetz vor größeren Veränderungen steht. Diese ergeben sich unter anderem daraus, dass immer mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge zugelassen werden, die entsprechend geladen werden müssen, und dass mit (steckerfertigen) PV-Anlagen jeder selbst Strom erzeugen und einspeisen kann. 
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, grundsätzlich geeichte Messeinrichtungen und zukünftig ausschließlich moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme zu verbauen und zu betreiben.
 
Um diesen Vorgaben gerecht zu werden sowie eine korrekte Messdatenerfassung gewährleisten zu können, ist ein Zählerwechsel daher zwingend erforderlich.
Nein. Unser Gesetzgeber sieht vor, dass wir zukünftig ausschließlich moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme verbauen und betreiben. Sobald die Eichfrist Ihres Geräts abläuft, kommen wir nicht daran vorbei, Ihr Gerät auszuwechseln.
Die Kosten für den Zählerwechsel liegen beim Messstellenbetreiber. Der Einbau ist eine Serviceleistung von uns und wird Ihnen darum auch nicht in Rechnung gestellt. In der Regel verrechnet Ihr Stromanbieter wie bisher die jährlichen Betriebskosten, außer Sie haben mit diesem etwas anderes vereinbart. 

FAQ:
Ablauf des Zählerwechsels

 

Die Termine werden individuell geplant. Sobald es bei Ihnen losgeht, bekommen Sie Post von uns! Das ist der geplante Ablauf: 
 
  • Drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel bekommen Sie das erste Anschreiben — dieses dient nur zur allgemeinen Information. Zu diesem Zeitpunkt brauchen Sie nichts zu tun! Wir melden uns noch mal bei Ihnen.
  • 14 Tage vor dem geplanten Wechsel erhalten Sie noch einen Brief von uns — dieses Anschreiben enthält einen Terminvorschlag und die Kontaktdaten unseres Servicepartners. So können Sie z. B. einen abweichenden Termin vereinbaren und wissen auch, wer zu Ihnen nach Hause kommt, um den Zähler zu wechseln.

Der Austausch des Zählers nimmt ca. 30 Minuten in Anspruch. Für ca. 15 Minuten muss die Stromversorgung dafür unterbrochen werden. Wie empfehlen, empfindliche elektronische Geräte vorher vom Netz zu trennen. 

Darum kümmern wir uns für Sie! In unserer Funktion als Messstellenbetreiber sind wir von wesernetz gesetzlich dazu verpflichtet, die Umstellung durchzuführen. Weil wir aber nicht alle Zähler allein austauschen können, holen wir unsere Servicepartner mit ins Boot.
 
Nein. Den Zählerwechsel führen wir oder unsere Servicepartner nur mit Termin aus! Bevor wir bei Ihnen vorbeikommen, schicken wir Ihnen einen Brief mit einer persönlichen Auftragsnummer zu. Die Terminvergabe erfolgt dann über unseren Servicepartner und in Absprache mit Ihnen. Am Tag des Zählerwechsels kann sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter unserer Vertragsfirma ausweisen und Ihnen Ihre Auftragsnummer zum Abgleich nennen. Bitte fordern Sie die Mitarbeitenden gerne dazu auf.
Alle Mitarbeiter und Servicepartner haben ihren Ausweis dabei. Bitte fragen Sie zum Abgleich auch nach Ihrer persönlichen Auftragsnummer!