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ZÄHLERWECHSEL: STROM

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Schritt, um Ressourcen zu schonen und Klima und Umwelt zu schützen. Da die Stromproduktion aus Quellen wie Sonne oder Windkraft schwanken kann, ist ein neues Netz notwendig, das Erzeugung und Verbrauch miteinander in Einklang bringt.

Damit das Netz Veränderungen kommunizieren und zügig darauf reagieren kann, hat die Europäische Kommission beschlossen, dass die EU-Staaten ihre Haushalte mit neuen Stromzählern ausstatten müssen. In Deutschland ist dies im Messstellenbetriebsgesetz verankert: Bis 2032 müssen alle herkömmlichen Stromzähler ersetzt werden. Im Land Bremen verantwortet wesernetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Aufgabe und tauscht in den kommenden Jahren die alten Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. digitale Stromzähler und intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter aus.

Die wichtigsten Informationen zum Zählerwechsel stellen wir für Sie zusammen:

FAQ:
Allgemeines zum Stromzählerwechsel

 

wesernetz erfüllt damit gesetzliche Vorgaben. Demnach soll jeder Haushalt bis spätestens 2032 mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. 

Der Austausch ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Durch die wachsende Menge von bspw. Wind- und Solarenergie wird das Managen des Stromnetzes komplexer. Intelligente Messsysteme helfen dabei, Schwankungen zu erkennen und auszugleichen. Das stabilisiert das Netz und sichert die Stromversorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.

Jede und jeder der Strom verbraucht. Bis 2032 sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur noch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsystem verbaut sein. 

Aktuell werden Geräte nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht.
Der Zählerwechsel hin zu modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie bekommen ein neues Gerät, das auf dem neuesten Stand der Technik ist, höchsten Datenschutzanforderungen entspricht und entsprechend zertifiziert ist.
 
Die aktuellsten Modelle der modernen Messeinrichtungen sind zudem flexibel und können zukünftig mit einem Smart Meter Gateway aufgerüstet werden und so zu intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern werden. So kann ein weiterer Zählerwechsel in Zukunft vermieden werden, wenn sich Ihr Stromverbrauch ändert oder Sie eine Erzeugungsanlage installieren möchten.
Alle konventionellen Stromzähler werden ersetzt. Dies betrifft vor allem analoge Zähler, die den Strom mechanisch messen. Ein typisches Beispiel ist der klassische Ferraris-Zähler mit Drehscheibe. Aber auch Zähler, die bereits über eine digitale Anzeige verfügen, können betroffen sein.
 
Darüber hinaus werden alle Stromzähler turnusmäßig und nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht. Das geschieht in der Regel nach acht Jahren.

Wer eine moderne Messeinrichtung und wer ein intelligentes Messsystem erhält, ist grundsächlich im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankert.

Eine moderne Messeinrichtung bekommen Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von unter 6000 kWh.

Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter wird in folgenden Fällen von uns verbaut:

  • Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  • Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW
  • Darüber hinaus machen wir außerhalb dieser Kriterien in bestimmten Fällen von unserem optionalen Einbaurecht (§ 29 Abs. 2 MsbG) Gebrauch: Wenn Sie z. B. eine kleinere Erzeugungsanlage bzw. ein Balkonkraftwerk betreiben oder wenn wir es im Sinne der Netzsicherheit für sinnvoll halten, verbauen wir ein intelligentes Messsystem.

Hintergrund ist grundsätzlich, dass durch die wachsende Menge an Wind- und Solarenergie das Managen des Stromnetzes komplexer wird. Intelligente Messsysteme helfen dabei, Schwankungen zu erkennen und auszugleichen. Das stabilisiert das Netz und sichert die Stromversorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.

Nein, der Einbau ist verpflichtend und durch unseren Gesetzgeber laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
 
Ja. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind das Energiewirtschaftsgesetz, das Eichgesetz und insbesondere das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). In letzterem regelt unser Gesetzgeber alles rund um die modernen Messeinrichtungen und die intelligenten Messsysteme.
Ja, alle Stromzähler müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgetauscht werden, unabhängig davon, wie häufig der Standort genutzt wird.
Grundsätzlich ja. Auch bei Unternehmen greifen die gleichen rechtlichen Vorgaben.
Nein, aktuell liegt der Fokus auf Stromzählern, da insbesondere unser Stromnetz vor größeren Veränderungen steht. Diese ergeben sich unter anderem daraus, dass immer mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge zugelassen werden, die entsprechend geladen werden müssen, und dass mit (steckerfertigen) PV-Anlagen jeder selbst Strom erzeugen und einspeisen kann. 
Das Gesetz schreibt vor, dass der Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) bis spätestens 2032 abgeschlossen sein muss. Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Austausch erst kurz vor Ablauf dieser Frist erfolgen kann. Der Zeitplan für den Rollout wird durch verschiedene Faktoren bestimmt – etwa nach technischen und logistischen Kriterien sowie gesetzlichen Vorgaben wie der Eichfrist.

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, grundsätzlich geeichte Messeinrichtungen und zukünftig ausschließlich moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme zu verbauen und zu betreiben.

Die Eichfrist ist der Zeitraum, in dem ein Stromzähler gesetzlich als geeicht gilt. Das heißt, während dieser Zeit darf der Zähler ohne weitere Überprüfung verwendet werden.

Der Zeitpunkt des Zählerwechsels wird unter anderem durch die Eichfrist bestimmt. Das heißt, wenn die Eichfrist Ihres Zählers abläuft, kommen wir mit einer Zählerwechsel-Ankündigung per Brief auf Sie zu. Zwei Wochen vorab erhalten Sie einen weiteren Brief mit einem konkreten Terminvorschlag.


Die Eichfrist ist der Zeitraum, in dem ein Stromzähler gesetzlich als geeicht gilt. Das heißt, während dieser Zeit darf der Zähler ohne weitere Überprüfung verwendet werden.
Nein. Unser Gesetzgeber sieht vor, dass wir zukünftig ausschließlich moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme verbauen und betreiben. Sobald die Eichfrist Ihres Geräts abläuft, muss Ihr Gerät ausgewechselt werden.
Der Austausch ist für Sie kostenfrei, wenn Sie von uns benachrichtigt werden.
 
Die Betriebskosten für die Messstelle variieren je nach Verbrauch oder erzeugter Leistung und werden wie gewohnt i. d. R. über Ihren Energieversorger abgerechnet.
 
Kosten, die unter Umständen bei einer Überprüfung oder bei einer nötigen Modernisierung des Zählerplatzes anfallen, müssen vom Eigentümer getragen werden.

FAQ:
Vorbereitung auf den Zählerwechsel

 

Für den Austausch muss der Zählerplatz in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Darum sollten Hauseigentümer ihren Zählerplatz vor dem Austauschtermin von einem Fachbetrieb prüfen lassen. Erfällt der Zählerplatz die technischen Anforderungen nicht, muss er vor dem Austausch auf den aktuellen Stand der Vorgaben gebracht werden.

Wenn Ihr Termin zum Zählerwechsel gekommen ist, empfehlen wir, empfindliche elektronische Geräte unmittelbar vor dem Zählerwechsel vom Netz zu trennen.
Der Zählerplatz ist ein Teil der Hausinstallation, wo der Stromzähler angebracht wird. Meist befindet er sich in einem Stromkasten im Keller oder Raum und enthält neben dem Zähler auch die nötigen Sicherungen und Anschlüsse.
Die technischen Anforderungen an Zählerplätze wurden in den letzten Jahren verschärft, um die Netzstabilität und -sicherheit zu gewährleisten. Es kann sein, dass Ihr Zählerplatz früher den damaligen Standards entsprach, heute aber aufgrund neuer Vorschriften nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, z. B. Metallrahmen, veraltete Leitungen, alte Keramik-Sicherungen, fehlende Schutzisolierungen, verschlossene Schränke.

Zur Sicherheit aller ist es uns wichtig, dass die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und geltende VDE-Normen eingehalten werden. Deshalb ist eine Modernisierung des Zählerplatzes manchmal unumgänglich. Die Bewertung, ob Ihr Zählerplatz geeignet ist, gehört in die Hände von Fachpersonal, da die vorherrschenden Bedingungen mitunter sehr individuell und technisch anspruchsvoll sind – und eine fachliche Einschätzung eines Elektroinstallationsbetriebs erfordern. In unserer Installateursuche finden Sie geeignete Elektroinstallationsbetriebe für die Überprüfung.

Die Kosten für die Umrüstung der Hausinstallation bzw. des Zählerplatzes muss der Gebäudeeigentümer (Anschlussnehmer) übernehmen, da dieser für die Unterhaltung der sogenannten Kundenanlage selbst verantwortlich ist (NAV §13 Abs. 1). Der eigentliche Zählerwechsel ist hingegen völlig kostenlos.
Die Bewertung, ob Ihr Zählerplatz geeignet ist, gehört in die Hände von Fachpersonal, da die vorherrschenden Bedingungen mitunter sehr individuell und technisch anspruchsvoll sind. Dies erfordert die fachliche Einschätzung eines Elektroinstallationsbetriebs, da technische Anschlussbedingungen und VDE-Normen berücksichtigt werden müssen. In unserer Installateursuche finden Sie geeignete Elektroinstallationsbetriebe für die Überprüfung.
 
Wenn unsere Monteure am Tag des Zählerwechsels feststellen, dass der Zählerplatz umgerüstet werden muss, müssen wir unsere Arbeit abbrechen und einen neuen Termin vereinbaren. Für Sie wäre damit also ebenfalls ein unnötiger Aufwand verbunden.
Letztendlich kann das nur ein Elektroinstallateur beurteilen. Daher empfehlen wir dringend, Ihren Zählerplatz vor dem Zähleraustausch prüfen zu lassen.
 
Ein paar grundsätzliche Hinweise, die auf ein veralteten Zählerplatz schließen lassen:
Anlagen, die älter als 40 Jahre sind, entsprechen oft nicht mehr den heutigen Sicherheits- und Technikstandards. Typische Beispiele sind: Nischenverteiler (50–60 Jahre alt), Haubenschränke (40 Jahre alt), Anlagen mit Keramiksicherungen (Schraubsicherungen).
Häufige Mängel sind: beschädigte oder lose Leitungen, defekte oder fehlende Sicherungsabdeckungen, nicht plombierbare Zählerschränke, fehlender Hauptpotentialausgleich.
 
Veraltete Anlagen können gefährlich sein. Darum lassen Sie bitte einen Fachbetrieb Ihren Zählerplatz prüfen und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr!
Zählerplätze müssen nach entsprechenden Bedingungen und Sicherheitsstandards (technische Anschlussbedingungen, VDE-Normen) beschaffen sein.

Im Gegensatz zu anderen Bereichen gibt es für Zählerplätze keinen TÜV oder ähnliches, sodass Defizite erst im Zuge eines Zählerwechsels auftauchen und augenscheinlich wird, dass einige Anlagen stark veraltet sind und nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen. Diese müssen in einen technisch sicheren Zustand versetzt werden.
In der Regel werden Sie als Stromverbraucher von uns angeschrieben, da uns Ihre Daten vorliegen. Wir würden Sie aber darum bitten, den Hauseigentümer zu informieren – besonders auch darüber, dass der Zählerplatz überprüft werden sollte.
 
Falls wir feststellen sollten, dass Ihr Zählerplatz nicht in Ordnung ist, werden wir einen Ihnen Bericht über die Mängel aushändigen. Leiten Sie bitte auch diesen Bericht an den Hauseigentümer weiter.
Die Kosten für die Modernisierung des Zählerplatzes muss der Eigentümer tragen.

FAQ:
Ablauf des Zählerwechsels

 

Nein, wir werden Sie ganz automatisch benachrichtigen, wenn der Austausch Ihres Zählers an der Reihe ist.
 
Spätestens drei Monate vor dem Zählertausch werden Sie von uns einen Brief erhalten, in dem wir den Tausch ankündigen. Das ist ein guter Zeitpunkt, um sich mit einem Fachbetrieb in Verbindung zu setzen. Dieser sollte prüfen, ob Ihr Zählerplatz in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Denn nur dann kann ein Zählertausch stattfinden.

Etwa zwei Wochen vor dem Zählertausch bekommen Sie einen weiteren Brief von uns, in dem wir Ihnen den genauen Termin mitteilen werden. Dieser enthält auch die Kontaktdaten unseres Servicepartners. So können Sie z. B. einen abweichenden Termin vereinbaren und wissen auch, wer zu Ihnen nach Hause kommt, um den Zähler zu wechseln.
Den Termin planen wir individuell für Sie und benachrichtigen Sie. I. d. R. richtet sich der Termin nach dem Auslauf der Eichfrist Ihres Zählers.

Der Austausch des Zählers nimmt ca. 30 Minuten in Anspruch. Für ca. 15 Minuten muss die Stromversorgung dafür unterbrochen werden. Wie empfehlen, empfindliche elektronische Geräte vorher vom Netz zu trennen. 

Darum kümmern wir uns für Sie! In unserer Funktion als Messstellenbetreiber sind wir von wesernetz gesetzlich dazu verpflichtet, die Umstellung durchzuführen. Der Zählerwechsel ist zudem völlig kostenlos.

Da wir nicht alle Zähler selber austauschen können, verlassen wir uns auf unsere fachkundigen Servicepartner für den Zählerwechsel. Unabhängig davon: Wir oder unsere Servicepartner können sich jederzeit gegenüber Ihnen ausweisen und Ihnen auch die Auftragsnummer nennen, die Sie in Ihrem Terminanschreiben finden.
Nein, der Zählertausch darf nur von uns als Messstellenbetreiber und unseren Service-Partnern durchgeführt werden. Nur so kann garantiert werden, dass die gesetzlichen und technischen Vorgaben sichergestellt sind.
Nein. Den Zählerwechsel führen wir oder unsere Servicepartner nur mit Termin aus! Bevor wir bei Ihnen vorbeikommen, schicken wir Ihnen einen Brief mit einem Terminvorschlag und einer persönlichen Auftragsnummer zu. Passt Ihnen dieser Termin nicht, können Sie selbstverständlich unter den im Anschreiben genannten Kontaktdaten einen neuen Termin vereinbaren.

Am Tag des Zählerwechsels kann sich unser Mitarbeitende oder der Mitarbeitende unserer Vertragsfirma ausweisen und Ihnen Ihre Auftragsnummer zum Abgleich nennen. Bitte fordern Sie die Mitarbeitenden gerne dazu auf.
Alle Mitarbeitenden und Servicepartner haben einen entsprechenden Ausweis dabei. Gerne können Sie den Mitarbeitenden auch nach Ihrer persönlichen Auftragsnummer fragen, die Sie in Ihrem Termin-Anschreiben finden und die Sie dann abgleichen können.
Den alten Zähler werden wir nach dem Austausch fachgerecht entsorgen.