Kontakt

Kontakt

Rufen Sie uns gerne an oder nutzen unser Kontaktformular.

T 0421 359-1212
F 0421-359-151212

zum Kontaktformular
Ablesung

Jetzt mitteilen

Erfassen Sie einfach und bequem Ihren Zählerstand online:

Zählerstand abgeben
Störung

Störung melden

Hier bekommen Sie zuverlässig Hilfe rund um die Uhr:

Störung melden Aktuelle Störungen Zur Baustellenübersicht

ZÄHLERWECHSEL: STROM

Deutschland stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Energieversorgung: Bis spätestens 2032 sollen alle Haushalte, Unternehmen und die Industrie mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet sein – ein gesetzlich festgelegtes Ziel, das uns alle betrifft.

wesernetz ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Bremen und Bremerhaven verpflichtet, die neuen Stromzähler zu installieren. Mit diesem Schritt setzen wir die Vorgaben der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende um. Damit schaffen wir die Basis für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung.

Die wichtigsten Informationen zum Zählerwechsel stellen wir für Sie zusammen:

Gemeinsam zählt's: Zusammen die Energiewende möglich machen
Energiewende beginnt im Kleinen. Mit dem neuen Zähler leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung:
  • Zähler der neuesten Generation: Wir bringen mit dem Wechsel die Zähler in Bremen und Bremerhaven auf den neuesten Stand und erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben.
  • Förderung klimafreundlicher Technologien: Immer mehr Haushalte und Betriebe erzeugen ihren eigenen Strom, zum Beispiel mit Photovoltaikanlagen. Damit Erzeugung und Verbrauch von Strom in Einklang gebracht werden können, sind vernetzte Systeme erforderlich.
  • Nachhaltige Energieverteilung und Netzmanagement: Intelligente Messsysteme erfassen wichtige Daten zur Stromerzeugung und -nutzung. Dadurch schaffen sie Transparenz im Netzmanagement, damit Erzeugung und Verbrauch aufeinander abgestimmt werden können.
  • Bewusster Umgang mit Energie: Transparente Verbrauchsdaten machen Stromfresser sichtbar und helfen beim Energiesparen.
  • Smarte Stromnutzung: Intelligente Messsysteme ermöglichen die Nutzung dynamischer Stromtarife. Dadurch können größere Verbräuche in Zeiten mit günstigeren Strompreisen verschoben werden.

Wie läuft der Zählerwechsel ab?

Nummer 1
Ankündigung des Zählerwechsels:
Drei Monate vor dem Zählerwechsel melden wir uns schriftlich bei Ihnen, um über die bevorstehende Umstellung zu informieren.
Nummer 2
Terminankündigung:
Zwei Wochen vor dem Wechsel erhalten Sie eine Terminankündigung für den geplanten Wechsel. Sollte Ihnen der Termin nicht passen, können Sie ihn unter den angegebenen Kontaktdaten verschieben. 
Nummer 3
Tag des Zählerwechsels:
Der Monteur benötigt Zugang zu Ihrem Stromzähler. Fragen Sie gerne nach einem Ausweis und der Auftragsnummer, um sicherzustellen, dass er im Auftrag von wesernetz arbeitet.
Nummer 4
Während des Zählerwechsels:
Der Zählerwechsel dauert bis zu 30 Minuten, wobei die Stromzufuhr für etwa 15 Minuten unterbrochen wird. Bitte trennen Sie empfindliche Geräte, z. B. Computer vom Netz.  

FAQs:
Allgemeines zum Stromzählerwechsel

 

wesernetz erfüllt damit gesetzliche Vorgaben. Demnach soll jeder Haushalt bis spätestens 2032 mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. 

Der Austausch ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Durch die wachsende Menge von bspw. Wind- und Solarenergie wird das Managen des Stromnetzes komplexer. Intelligente Messsysteme helfen z. B. dabei, Erzeugung und Verbrauch von Strom besser in Einklang zu bringen.

Jede und jeder, die oder der Strom verbraucht. Bis 2032 sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur noch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme verbaut sein. 

Aktuell werden Geräte nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht.
Nicht jeder Stromzähler mit einem digitalen Display ist modern oder intelligent. Entscheidend ist, ob der Zähler den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) entspricht.

Sie bekommen einen Stromzähler, der auf dem neuesten Stand der Technik ist, höchsten Datenschutzanforderungen entspricht und zertifiziert ist.

Die aktuellen Modelle der modernen Messeinrichtungen bzw. digitalen Stromzähler können zukünftig mit einem Smart-Meter-Gateway aufgerüstet werden. So können sie zu intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern werden. Das ist besonders praktisch, wenn sich Ihr Stromverbrauch ändert oder Sie eine Erzeugungsanlage installieren möchten. Dann muss Ihr Zähler nicht noch einmal gewechselt werden.
Alle konventionellen Stromzähler werden ersetzt. Dies betrifft vor allem analoge Zähler, die den Strom mechanisch messen. Ein typisches Beispiel ist der klassische Ferraris-Zähler mit Drehscheibe. Aber auch Zähler, die bereits über eine digitale Anzeige verfügen, können betroffen sein.
Darüber hinaus werden alle Stromzähler turnusmäßig und nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht. Das geschieht in der Regel nach acht Jahren.
Wer eine moderne Messeinrichtung und wer ein intelligentes Messsystem erhält, ist grundsätzlich im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankert.  Eine moderne Messeinrichtung bekommen Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von unter 6000 kWh. 

Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter wird in folgenden Fällen von uns verbaut:

  • Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch über 6.000 kWh.
  • Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW
  • Darüber hinaus machen wir außerhalb dieser Kriterien in bestimmten Fällen von unserem optionalem Einbaurecht (§ 29 Abs. 2 MsbG) Gebrauch: Wenn Sie z. B. eine kleinere Erzeugungsanlage bzw. ein Balkonkraftwerk betreiben oder wenn wir es im Sinne der Netzsicherheit für sinnvoll halten, verbauen wir ein intelligentes Messsystem

Hintergrund ist grundsätzlich, dass durch die wachsende Menge an Wind- und Solarenergie das Managen des Stromnetzes komplexer wird. Intelligente Messsysteme helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch von Strom besser in Einklang zu bringen.

Nein, der Einbau ist verpflichtend und durch unseren Gesetzgeber laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Ja. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind das Energiewirtschaftsgesetz, das Eichgesetz und insbesondere das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). In letzterem regelt unser Gesetzgeber alles rund um die modernen Messeinrichtungen und die intelligenten Messsysteme.
Ja, alle Stromzähler müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgetauscht werden, unabhängig davon, wie häufig der Standort genutzt wird.
Grundsätzlich ja. Auch bei Unternehmen greifen die gleichen rechtlichen Vorgaben.
Nein, aktuell liegt der Fokus auf Stromzählern, da insbesondere unser Stromnetz vor größeren Veränderungen steht. Diese ergeben sich unter anderem daraus, dass immer mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge zugelassen werden, die entsprechend geladen werden müssen, und dass mit (steckerfertigen) PV-Anlagen jeder selbst Strom erzeugen und einspeisen kann. 
Das Gesetz schreibt vor, dass der Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) bis spätestens 2032 abgeschlossen sein muss. Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Austausch erst kurz vor Ablauf dieser Frist erfolgen kann. Der Zeitplan für den Rollout wird durch verschiedene Faktoren bestimmt – etwa nach technischen und logistischen Kriterien sowie gesetzlichen Vorgaben wie der Eichfrist.

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, grundsätzlich geeichte Messeinrichtungen und zukünftig ausschließlich moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme zu verbauen und zu betreiben.

Die Eichfrist ist der Zeitraum, in dem ein Stromzähler gesetzlich als geeicht gilt. Das heißt, während dieser Zeit darf der Zähler ohne weitere Überprüfung verwendet werden.

Der Zeitpunkt des Zählerwechsels wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt, darunter technische und logistische Kriterien sowie die Einhaltung der Eichfrist. Dabei ist die Eichfrist aber nicht das alleinige Kriterium und ein Zählerwechsel kann auch dann von uns geplant werden, wenn diese noch nicht erreicht wurde.

Sobald wir Ihren Zählerwechsel geplant haben, kommen wir mit einer Zählerwechsel-Ankündigung per Brief auf Sie zu. Zwei Wochen vorab erhalten Sie einen weiteren Brief mit einem konkreten Terminvorschlag.


Die Eichfrist ist der Zeitraum, in dem ein Stromzähler gesetzlich als geeicht gilt. Das heißt, während dieser Zeit darf der Zähler ohne weitere Überprüfung verwendet werden.
Nein. Unser Gesetzgeber sieht vor, dass wir zukünftig ausschließlich moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme verbauen und betreiben. Sobald die Eichfrist Ihres Geräts abläuft, muss Ihr Gerät ausgewechselt werden.

Der Austausch ist für Sie kostenfrei, wenn Sie von uns benachrichtigt werden. 

Die Betriebskosten für die Messstelle variieren je nach Verbrauch oder erzeugter Leistung und werden wie gewohnt i. d. R. über Ihren Energieversorger abgerechnet. 

Kosten, die unter Umständen bei einer Überprüfung oder bei einer nötigen Modernisierung des Zählerplatzes anfallen, müssen vom Eigentümer getragen werden.

FAQs:
Vorbereitung auf den Zählerwechsel

 

Für den Austausch muss der Zählerplatz in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Darum sollten Hauseigentümer ihren Zählerplatz vor dem Austauschtermin von einem Elektrofachbetrieb prüfen lassen. Erfüllt der Zählerplatz die technischen Anforderungen nicht, muss er vor dem Austausch auf den aktuellen Stand der Vorgaben gebracht werden. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf unserer Themenseite Ihr Zählerplatz im Check

Wenn Ihr Termin zum Zählerwechsel gekommen ist, empfehlen wir, empfindliche elektronische Geräte unmittelbar vor dem Zählerwechsel vom Netz zu trennen.
Der Zählerplatz ist ein Teil der Hausinstallation, wo der Stromzähler angebracht wird. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf unserer Themenseite Ihr Zählerplatz im Check
Letztendlich kann das nur ein Elektroinstallateur beurteilen. Daher empfehlen wir, Ihren Zählerplatz vor dem Zähleraustausch prüfen zu lassen. Weitere Informationen und Hilfestellungen bieten wir Ihnen auf unsere Themenseite Ihr Zählerplatz im Check
 
Veraltete Anlagen können gefährlich sein. Darum lassen Sie bitte einen Fachbetrieb Ihren Zählerplatz prüfen und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr!
In der Regel werden Sie als Stromverbraucher von uns angeschrieben, da uns Ihre Daten vorliegen. Wir würden Sie aber darum bitten, den Hauseigentümer zu informieren – besonders auch darüber, dass der Zählerplatz überprüft werden sollte.
 
Falls wir feststellen sollten, dass Ihr Zählerplatz nicht in Ordnung ist, werden wir einen Ihnen Bericht über die Mängel aushändigen. Leiten Sie bitte auch diesen Bericht an den Hauseigentümer weiter.
Die Kosten für die Modernisierung des Zählerplatzes muss der Eigentümer tragen.

FAQs:
Ablauf des Zählerwechsels

 

Nein, wir werden Sie ganz automatisch benachrichtigen, wenn der Austausch Ihres Zählers an der Reihe ist.
Spätestens drei Monate vor dem Zählertausch werden Sie von uns einen Brief erhalten, in dem wir den Tausch ankündigen. 

Etwa zwei Wochen vor dem Zählertausch bekommen Sie einen weiteren Brief von uns, in dem wir Ihnen den genauen Termin mitteilen werden. Dieser enthält auch die Kontaktdaten unseres Servicepartners. So können Sie z. B. einen abweichenden Termin vereinbaren und wissen auch, wer zu Ihnen nach Hause kommt, um den Zähler zu wechseln.
Der Austausch Ihres Stromzählers erfolgt auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetztes (MsbG). Der Gesetzgeber sieht vor, dass spätestens 2032 nur noch moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMS) verbaut sein dürfen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Austausch erst zum Ende dieser Frist erfolgt. Vielmehr wird der Zeitplan durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt, darunter technische und logistische Kriterien sowie die Einhaltung der Eichfrist. Dabei ist die Eichfrist aber nicht das alleinige Kriterium und ein Zählerwechsel kann auch dann von uns geplant werden, wenn diese noch nicht erreicht wurde. Sobald wir Ihren individuellen Termin für den Zählerwechsel geplant haben, werden wir Sie benachrichtigen.

Der Austausch des Zählers nimmt ca. 30 Minuten in Anspruch. Für ca. 15 Minuten muss die Stromversorgung dafür unterbrochen werden. Wie empfehlen, empfindliche elektronische Geräte vorher vom Netz zu trennen. Beispielsweise sollten Sie Ihren Computer herunterfahren und den Stecker ziehen – so sind Sie auf der sicheren Seite.

Darum kümmern wir uns für Sie! Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist wesernetz gesetzlich dazu verpflichtet, die Umstellung durchzuführen. Wir tauschen Ihren Stromzähler entweder selbst aus oder beauftragen fachkundige Dienstleister mit dem Zählerwechsel.

Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos – das Einzige, was der Monteur von Ihnen benötigt, ist der freie Zugang zu Ihrem Zähler. Unabhängig davon: Wir oder unsere Dienstleister können sich jederzeit gegenüber Ihnen ausweisen und Ihnen auch die Auftragsnummer nennen, die Sie in Ihrem Terminanschreiben finden.

Nein, der Zählertausch darf nur von uns als Messstellenbetreiber und unseren Dienstleistern durchgeführt werden. Nur so kann garantiert werden, dass die gesetzlichen und technischen Vorgaben sichergestellt sind.
Nein. Den Zählerwechsel führen wir oder unsere Dienstleister nur mit Termin aus! Bevor wir bei Ihnen vorbeikommen, schicken wir Ihnen einen Brief mit einem Terminvorschlag und einer persönlichen Auftragsnummer zu. Passt Ihnen dieser Termin nicht, können Sie selbstverständlich unter den im Anschreiben genannten Kontaktdaten einen neuen Termin vereinbaren.

Am Tag des Zählerwechsels kann sich unser Mitarbeitende oder der Mitarbeitende unseres Dienstleisters ausweisen und Ihnen Ihre Auftragsnummer zum Abgleich nennen. Bitte fordern Sie die Mitarbeitenden gerne dazu auf.
Alle Mitarbeitenden und Servicepartner haben einen entsprechenden Ausweis dabei. Gerne können Sie den Mitarbeitenden auch nach Ihrer persönlichen Auftragsnummer fragen, die Sie in Ihrem Termin-Anschreiben finden und die Sie dann abgleichen können.
Den alten Zähler werden wir nach dem Austausch fachgerecht entsorgen.