Seit der Liberalisierung des Energiemarktes hat jeder Netzkunde die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, von welchem Energielieferanten er seinen Strom beziehen möchte. Dafür kommen die bestehenden Elektrizitätsversorgungsnetze zum Einsatz. Sie werden nach den geltenden gesetzlichen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07.Juli 2005 sowie der dazu gehörigen Verordnungen in der jeweils geltenden Änderungsfassung – in der Freien Hansestadt Bremen von der wesernetz Bremen GmbH und in der Seestadt Bremerhaven von der wesernetz Bremerhaven GmbH– diskriminierungsfrei für den Transit von elektrischer Energie zur Verfügung gestellt.
Ab November 2015 ist der Wiederverkäuferstatus für beide Netzgesellschaften entfallen.