Die interne Compliance-Organisation wird durch einen unternehmensexternen Ombudsmann unterstützt. Der Begriff Ombud (altisländisch) bedeutet Vermittler, Vertreter oder Bevollmächtigter.
Der swb-Ombudsmann Dr. Ulrich Hoffmann ist ein erfahrener ehemaliger Strafrichter am Amtsgericht Bremen. Alle Mitarbeiter und auch Dritte, die in geschäftlichem Verhältnis zu swb stehen, können sich an den Ombudsmann wenden, wenn sie Hinweise zu unternehmensbezogenen Missständen und internem Fehlverhalten (z. B. die Umgehung swb-interner Bestell-, Kontroll- und Vollmachtsysteme etc.) geben möchten. Die Hinweise können sich aber auch auf rechtswidriges Verhalten von Kollegen, Vorgesetzten, Drittfirmen (Auftragnehmer/-geber), Behörden und sonstigen Stellen beziehen (z. B. Untreue, Urkundenfälschung, Vorteilsnahme, Bestechung etc.).
Wichtig: Der Ombudsmann kann als unternehmensexterne Person zu Vertragsinhalten keine Auskunft geben. Er ist auch "keine allgemeine Beschwerdestelle" von swb. Er wird auch nicht als Streitschlichter für swb tätig werden. Und er wird nach Hinweisen keine eigenen Ermittlungen anstellen. Dies ist intern vorrangig Aufgabe der internen Revision, extern Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft.