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MESSSTELLENBETRIEB

Die wesernetz Bremen GmbH und die wesernetz Bremerhaven GmbH bereiten sich aktuell auf den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) vor.

 
Vorbehaltlich der gegenüber der Bundesnetzagentur zu tätigenden Anzeige über die Wahrnehmung der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Stromnetz der wesernetz, übernimmt die wesernetz nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des Gesetzes, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 MsbG oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
 
Sowohl die wesernetz Bremen GmbH als auch die wesernetz Bremerhaven GmbH werden, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
  • bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Darüber hinaus können die wesernetz Bremen GmbH und die wesernetz Bremerhaven GmbH, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 Kilowattstunden sowie
  • bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.

Die wesernetz Bremen GmbH und die wesernetz Bremerhaven GmbH werden, soweit nach dem MsbG die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen nicht vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, die Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Dies erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden bis zur Fertigstellung des Gebäudes, ansonsten im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.
 
Nach aktuellem Stand betrifft dies...

...im Netzgebiet der wesernetz Bremen GmbH derzeit

  • ca. 338.000 Zählpunkte, die mit modernen Messeinrichtungen und
  • ca. 23.500 Zählpunkte, die mit intelligenten Messsystemen

...im Netzgebiet der wesernetz Bremerhaven GmbH derzeit

  • ca, 75.000 Zählpunkte, die mit modernen Messeinrichtungen und 
  • ca. 4.000 Zählpunkte, die mit intelligenten Messsystemen

im Sinne des MsbG auszustatten sind.
 
Die Ausstattung der Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erfolgt gem. den im MsbG vorgegebenen Umsetzungsanforderungen und wird dem jeweiligen Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber bzw. weiteren berechtigten Marktteilnehmern, wie z. B. Messstellenbetreibern und Lieferanten drei Monate im Voraus angekündigt.
 
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Durchführung des Messstellenbetriebs folgende Standardleistung gemäß § 35 Abs. 1 MsbG:
 
a. Die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation, soweit nicht eine Festlegung der BNetzA die Zuständigkeit für die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung auf den Netzbetreiber übertragen hat sowie
 
b. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 EnWG erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
 
c. die Übermittlung der gemäß § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
 
d. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
 
e. in den Fällen des § 31 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann sowie
 
f. in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzung die Anbindung von Messeinrichtungen von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas.
 
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen gemäß §§ 31,32 MsbG können dem Preisblatt entnommen werden.
 
Die wesernetz Bremen GmbH und die wesernetz Bremerhaven GmbH bieten folgende Zusatzleistungen gemäß §35 Abs. 2 MsbG an:
 
a. Bereitstellen von Niederspannungsstromwandler für die abrechnungsrelevante Messung
 
b. Bereitstellung von Mittelspannungsstrom- und spannungswandler als Einkernwandler für die abrechnungsrelevante Messung
 
c. Zusatzablesungen bei modernen Messeinrichtungen
 
d. Zählerwechsel auf Wunsch des Anschlussnutzers oder Anschlussnehmers
 
e. Befundprüfungen von modernen Messeinrichtungen
 
f. Erneute Zusendung des PIN-Code für die moderne Messeinrichtung
 
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen.
 
Mit der Verfügbarkeit von intelligenten Messsystemen bzw. Zusatzgeräten sowie der Etablierung der erforderlichen Kommunikationsstrecken wird wesernetz die Möglichkeit weiterer Zusatzleistungen prüfen und das entsprechende Preisblatt anpassen.
 
Bremen und Bremerhaven, den 03.04.2017 

Messstellenvertrag Strom für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Der Messstellenvertrag für moderne Meseinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) ist eine Ergänzung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom für die Abwicklung und Abrechnung des Messstellenbetriebs für mME und iMS.

Der Messstellenvertrag basiert auf dem Mustervertrag des BDEW und wurde leicht angepasst. Anpassungen sind in blauer Schrift gekennzeichnet.

Stromlieferanten nutzen zum Abschluss bitte den Online Vertragsabschluss für den Lieferantenrahmenvertrag Strom auf dieser Internetseite. Hier können Sie dann optional den Messstellenvertrag mit abschließen.

Die AGB Messstellenvertrag für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) gelten für die Abwicklung und Abrechnung des Messstellenbetriebs für mME und iMS bei Letztverbrauchern, deren Stromlieferant den Messstellenvertrag nicht selbst abgeschlossen hat. Hier wird das Entgelt für den Messstellenbetrieb von mME und iMS an die Letztverbraucher berechnet.
Der Vertrag kommt gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zustande, sobald Strom über das Stromverteilnetz des Netzbetreibers entnommen wird, ohne dass es einer Unterzeichnung bedarf.
 Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch eines Anschlussnehmers in den Netzen der wesernetz Bremen GmbH und der wesernetz Bremerhaven GmbH der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen von einem Dritten durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtungen durch den Dritten gewährleistet ist. 
 
Ebenfalls können Anschlussnutzer einen Dienstleister Ihrer Wahl damit beauftragen, die Verbrauchszähleinrichtungen ab- und auszulesen und diese Daten an die berechtigten Marktpartner weiterzugeben. 
 
Voraussetzung für die Tätigkeit als Messstellenbetreiber und/oder als Messdienstleister im Netzgebiet der wesernetz Bremen GmbH und im Netzgebiet der wesernetz Bremerhaven GmbH ist der Abschluss des Standardrahmenvertrages der Bundesnetzagentur. 
 
Ein Muster des Messstellenrahmenvertrages sowie des Messrahmenvertrages der Bundesnetzagentur nebst Anlagen stellen wir Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
 Geschäftsprozesse und Datenformate, BK6-09-034, BK7-09-001
Für die Abwicklung der Geschäftsprozesse und den Datenaustausch gelten die von der Bundesnetzagentur festgelegten „Wechselprozesse im Messwesen“(Beschluss BK6-09-034 bzw. BK7-09-001, ) in der jeweils geltenden Fassung.
 
Der Kommunikationsweg ist derzeit SMTP (Mail), http, HTTPS
 
Die E-Mail-Adresse für alle ein- und ausgehenden EDIFACT-Nachrichten ist

Für Bremen:

Strom: msb-mdl-hb-strom@edm.swb-gruppe.de

Gas: msb-mdl-hb-gas@edm.swb-gruppe.de

Für Bremerhaven:

Strom: msb-mdl-bhv-strom@edm.swb-gruppe.de

Gas: msb-mdl-bhv-gas@edm.swb-gruppe.de

 

Kommunikationsidentifikation: Signatur und Absenderadresse

Verschlüsselungsverfahren: S/MIME  und AS2

Datenkomprimierung: keine

Befundprüfung
Bei einer eichamtlichen Zählerprüfung wird der Zähler ausgewechselt und geprüft. Es wird ein amtlicher Prüfbericht verfasst, der den Bestimmungen des Eichrechts genügt. Überschreitet die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht, übernimmt der Antragsteller die Kosten der Prüfung sowie der Ein-und Ausbaukosten. Andernfalls übernimmt wesernetz Bremen GmbH in der Funktion des Messstellenbetreibers die Kosten. 
Veröffentlichung zu §29 MsbG und §33 Abs. 2 MessEG
wesernetz Bremen GmbH installiert moderne Messeinrichtungen Sinne des §29 Absatz (3) MsbG. Moderne Messeinrichtungen können dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigen. Bei den aktuell verwendeten modernen Messeinrichtungen ist eine Einbindung in zukünftige intelligente Messsysteme im Sinne des §29 MsbG ohne zusätzliche Kommunikationsadapter nicht möglich. Die modernen Messeinrichtungen werden bei Neubauten, größeren Renovierungen und im Turnuswechsel durch wesernetz Bremen GmbH beim Endkunden eingebaut und bedürfen keiner zusätzlichen Beauftragung. Die Abrechnung der Messstellen und zugehörigen Dienstleistungen geschieht zu den veröffentlichten Entgelten. 
 
wesernetz Bremen GmbH installiert derzeit intelligente Messsysteme im Sinne des §29 Absatz (1) MsbG entsprechend des §31 MsbG. Momentan befinden wir uns in der Phase des agilen Rollouts, was bedeutet, dass wir vereinzelt bereits intelligente Messsysteme verbauen, die derzeit einen eingeschränkten Anwendungsumfang aufweisen. Dieser wird durch Updates fortlaufend erweitert.
 
wesernetz Bremen GmbH bietet im Strombereich jedem Anschlussnutzer die Möglichkeit, auch außerhalb von Renovierungen oder Turnuswechsel seine bestehenden Messeinrichtungen gegen einen elektronischen Zähler tauschen zu lassen. Sofern der Anschlussnutzer den Einbau eines elektronischen Zählers wünscht, kann er dies bei wesernetz Bremen GmbH beauftragen. Diese wird dann den Zählerwechsel vornehmen. Die Inbetriebsetzungskosten für einen nicht turnusmäßigen Zählerwechsel finden Sie in dem Preisblatt "Preise für Zusatzleistungen". 
 
Die im Gasbereich geforderte Anbindung eines Gaszählers an ein intelligentes Messsystem im Sinne des §20 MsbG wird über einen modularen Aufbau sichergestellt. wesernetz Bremen GmbH verwendet derzeit keine Gaszähler, die direkt mit einem intelligenten Messsystem verbunden werden können. Es werden daher vorerst Gaszähler eingebaut, die später über zusätzliche Kommunikationsadapter mit einem intelligenten Messsystem verbunden werden können. wesernetz Bremen GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Messeinrichtungen selbstverständlich bei Neubauten und größeren Renovierungen sofort eingebaut werden, sobald die neue Zählertechnik für Gaszähler verfügbar ist. 
 
wesernetz Bremen GmbH bestätigt, dass die von wesernetz Bremen GmbH als grundzuständiger Messstellenbetrieber  verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 33 Abs. 2 MessEG eingehalten und die für Messstellenbetreiber als Verwender von Messgeräten bestehenden Verpflichtungen erfüllt werden.
wesernetz Bremerhaven GmbH installiert moderne Messeinrichtungen Sinne des §29 Absatz (3) MsbG. Moderne Messeinrichtungen können dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigen. Bei den aktuell verwendeten modernen Messeinrichtungen ist eine Einbindung in zukünftige intelligente Messsysteme im Sinne des §29 MsbG ohne zusätzliche Kommunikationsadapter nicht möglich. Die modernen Messeinrichtungen werden bei Neubauten, größeren Renovierungen und im Turnuswechsel durch wesernetz Bremerhaven GmbH beim Endkunden eingebaut und bedürfen keiner zusätzlichen Beauftragung. Die Abrechnung der Messstellen und zugehörigen Dienstleistungen geschieht zu den veröffentlichten Entgelten. 
 
wesernetz Bremerhaven GmbH installiert derzeit intelligente Messsysteme im Sinne des §29 Absatz (1) MsbG entsprechend des §31 MsbG. Momentan befinden wir uns in der Phase des agilen Rollouts, was bedeutet, dass wir vereinzelt bereits intelligente Messsysteme verbauen, die derzeit einen eingeschränkten Anwendungsumfang aufweisen. Dieser wird durch Updates fortlaufend erweitert.
 
wesernetz Bremerhaven GmbH bietet im Strombereich jedem Anschlussnutzer die Möglichkeit, auch außerhalb von Renovierungen oder Turnuswechsel seine bestehenden Messeinrichtungen gegen einen elektronischen Zähler tauschen zu lassen. Sofern der Anschlussnutzer den Einbau eines elektronischen Zählers wünscht, kann er dies bei wesernetz Bremerhaven GmbH beauftragen. Diese wird dann den Zählerwechsel vornehmen. Die Inbetriebsetzungskosten für einen nicht turnusmäßigen Zählerwechsel finden Sie in dem Preisblatt "Preise für Zusatzleistungen". 
 
Die im Gasbereich geforderte Anbindung eines Gaszählers an ein intelligentes Messsystem im Sinne des §20 MsbG wird über einen modularen Aufbau sichergestellt. wesernetz Bremerhaven GmbH verwendet derzeit keine Gaszähler, die direkt mit einem intelligenten Messsystem verbunden werden können. Es werden daher vorerst Gaszähler eingebaut, die später über zusätzliche Kommunikationsadapter mit einem intelligenten Messsystem verbunden werden können. wesernetz Bremerhaven GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Messeinrichtungen selbstverständlich bei Neubauten und größeren Renovierungen sofort eingebaut werden, sobald die neue Zählertechnik für Gaszähler verfügbar ist. 
 
wesernetz Bremerhaven GmbH bestätigt, dass die von wesernetz Bremerhaven GmbH als grundzuständiger Messstellenbetrieber  verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 33 Abs. 2 MessEG eingehalten und die für Messstellenbetreiber als Verwender von Messgeräten bestehenden Verpflichtungen erfüllt werden.
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