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EINSPEISEMANAGEMENT

Die Stromnetze von wesernetz sind technisch so konzipiert und ausgelegt, dass sie dezentral erzeugten Strom jederzeit aufnehmen können. Aktuell wächst die Zahl der Erzeugungsanlagen schneller, als Übertragungsnetzbetreiber das Netz für den Transport der eingespeisten Energie ausbauen können. Deshalb kann es punktuell zu Engpässen bei der Aufnahme der erzeugten Energie kommen, wenn witterungs- oder technisch bedingt mehr Energie ins Netz drängt als das Übertragungsnetz aufnehmen kann. In einem solchen Fall hat der Gesetzgeber die Netzbetreiber ausnahmsweise berechtigt, an ihre Netze angeschlossene Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt (kW) zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Grubengas zu regeln, soweit andernfalls die Netzkapazität im jeweiligen Netzbereich durch diesen Strom überlastet wäre. Fachleute sprechen vom Einspeisemanagement gemäß § 11 EEG. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unter 100 kW werden ebenfalls einbezogen, jedoch nachrangig gegenüber den übrigen Anlagen geregelt. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012 können abweichende Übergangsvorschriften gelten. 
Das Einspeisemanagement – das heißt, die temporäre Drosselung der Einspeiseleistung von dezentralen Erzeugungsanlagen – wird erforderlich, sobald die Einspeisung die Netzsicherheit gefährdet.
Einspeisemanagement in unterschiedlichen Netzen 
Das Stromnetz von wesernetz ist Teil des gesamtdeutschen Stromnetzes, das wiederum in einen europäischen Stromverbund integriert ist. Innerhalb des Stromnetzes von wesernetz auftretende Engpässe reguliert wesernetz technisch und kaufmännisch.

Engpässe im Netz von wesernetz 
Die vorgelagerten Netze betreiben die EWE NETZ GmbH, die avacon AG sowie die TenneT TSO GmbH. Kommt es zu Engpässen in vorgelagerten Netzen, können diese Netzbetreiber verlangen, dass wesernetz die dezentralen Erzeugungsanlagen in ihrem Netz ebenfalls mit in die Einspeisemanagementmaßnahme einbezieht. 
Engpässe im Netz von wesernetz

Einspeisemanagement-Einsätze im Überblick
Die abgeschlossenen Einsätze des Einspeisemanagements des laufenden Jahres finden Sie hier:
Einspeisemanagement-Einsätze

Entschädigungspflicht aufgrund des Einspeisemanagements 

Von Einspeisemanagementmaßnahmen betroffenen Anlagenbetreibern steht eine Entschädigung zu. Seit dem 1. August 2014 begleicht nur noch wesernetz als Anschlussnetzbetreiber diese Entschädigungen, auch wenn die Maßnahme von vorgelagerten Netzbetreibern veranlasst wurde. 
Allgemeine Informationen zu den Berechnungsverfahren finden Sie in der jeweils aktuellen Version des Leitfadens der Bundesnetzagentur. Außerdem weisen wir auf Berechnungstools von Tennet TSO und EWE NETZ hin, mit deren Hilfe Anlagenbetreiber die Höhe der Entschädigungszahlungen ermitteln können. 
Rechnungen sollten so gestellt werden, dass sie alle Maßnahmen eines Zeitraums – z. B. eines Quartals – abdecken. Entschädigungsrechnungen zum Einspeisemanagement richten Sie bitte an die folgende zentrale Adresse.

wesernetz Bremen GmbH 
NK Einspeisung EEG/KWK 
Theodor-Heuss-Allee 20 
28215 Bremen


Vorbehalt: Aus den obigen Darstellungen lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten. Die Auszahlung des Entschädigungsbetrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß EEG bzw. KWK-G vorliegen. wesernetz behält sich weiterhin vor, Änderungen und Ergänzungen aufgrund eines neuen Kenntnisstandes vorzunehmen, bei unzutreffenden Angaben im Rahmen der Rechnungslegung an wesernetz Bremen GmbH eine verzinsliche Rückforderung gezahlter Entschädigungen im entsprechenden Umfang zu stellen, insbesondere bei Anlagen, die in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, die Höhe der Entschädigungszahlung durch einen unabhängigen fachkundigen Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen.

Angebot für die Umsetzung des Einspeisemanagement 
Zur Umsetzung des Einspeisemanagements verlangt § 6 EEG technische Einrichtungen zur Fernsteuerung der Einspeiseleistung und zum Abruf der Ist-Einspeisung. Erst wenn dies erfüllt ist, genießen Sie als Erzeuger gemäß EEG den vollen Vergütungsanspruch für die von Ihnen eingespeiste Energiemenge. wesernetz unterstützt Sie mit überzeugenden Technologien bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, so dass Ihre Vergütung auch zukünftig gesichert ist. Details finden Sie unter Weiterführende Informationen.