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Wenn Sie sich einen vorzeitigen Einbau (z. B. vor dem von wesernetz ggf. geplanten Zählerwechsel) eines intelligenten Messsystems wünschen, können Sie dies in unserem Netzportal beantragen. Hierfür fällt eine einmalige Gebühr von 100 Euro für den Einbau an.
Wie auch der bisherige Stromzähler wird das intelligente Messsystem/Smart Meter in den meisten Fällen über den Energieversorger, also ihren Stromanbieter, in den jährlichen Betriebskosten verrechnet. Dafür wurden von der Bundesregierung Preisobergrenzen festgelegt, die sich am Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre orientieren. Seit dem 01.01.2025 kommen für den Verbrauchenden oder den Betreiber von Erzeugungsanlagen folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter zum Tragen:
- bis einschließlich 6.000 kWh: max. 30 Euro/Jahr
- 6.000-10.000 kWh: max. 40 Euro/Jahr
- 10.000-20.000 kWh: max. 50 Euro/Jahr
- 20.000-50.000 kWh: max. 110 Euro/Jahr
- 50.000-100.000 kWh: max. 140 Euro/Jahr
- bei Einbau auf Wunsch bis einschließlich 6.000 kWh: max. 60 Euro/Jahr
- Betrieb einer Steuereinrichtung: max. 50 Euro/Jahr
Unter 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.
Sollten Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, so gelten folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter:
- bis einschließlich 15 kW: max. 50 Euro/Jahr
- 15-25 kW: max. 110 Euro/Jahr
- 25-100 kW: max. 140 Euro/Jahr
- Betrieb einer Steuereinrichtung: max. 50 Euro/Jahr
Unter 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.
Dabei wird jeweils immer nur die höchste Jahresverbrauchs- oder installierte Leistungsgrenze zur Berechnung des Messentgeltes herangezogen.
Beispiel 1:
Jahresverbrauch: 2.400 kWh
Solaranlage: 8 kW
Preisobergrenze: 50 Euro/Jahr
Beispiel 2:
Jahresverbrauch: 12.000 kWh
Solaranlage: 3 kW
Preisobergrenze: 50 Euro/Jahr