Kontakt

Kontakt

Rufen Sie uns gerne an oder nutzen unser Kontaktformular.

T 0421 359-1212
F 0421-359-151212

Hinweis: Vom 21.-22.11. ist unser Kundenservice telefonisch nicht erreichbar.
Mehr hier.

zum Kontaktformular
Ablesung

Jetzt mitteilen

Erfassen Sie einfach und bequem Ihren Zählerstand online:

Zählerstand abgeben
Störung

Störung melden

Hier bekommen Sie zuverlässig Hilfe rund um die Uhr:

Störung melden Aktuelle Störungen zur Baustellenliste

INTELLIGENTE MESSSYSTEME - SMART METER

Wird eine moderne Messeinrichtung mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden, spricht man von einem intelligenten Messsystem oder auch Smart Meter. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit, welche die Verbrauchsdaten Ihres Zählers automatisch an die berechtigten Empfänger überträgt. 

Der Einbau von intelligenten Messsystem bzw. Smart Metern ist vom Gesetzgeber für alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh und Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von über 7 kW vorgeschrieben. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem bekommen, informieren wir Sie rechtzeitig per Post.

Die wichtigsten Informationen zu intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern stellen wir für Sie zusammen:

Zählerwechsel - warum und wie eigentlich?
Strominstallateur wechselt Zähler

Sie fragen sich, warum Ihr Stromzähler gewechselt werden muss und wie damit die Energiewende unterstützt wird? Oder wie der Zählerwechsel konkret abläuft?

Detaillierte Infos zum Gesetz, zum Ablauf des Zählerwechsels und häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Themenseite zum Strom-Zählerwechsel.

Mehr erfahren

FAQ zur Umstellung

Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter wird in der Regel bei Verbräuchen ab 6.000 kWh verbaut. Das ist so ausgelegt, damit perspektivisch die Steuerung vor allem zwischen größeren Verbrauchern und Erzeugern ermöglicht wird. Verbrauchende mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden erhalten in der Regel einen klassischen digitalen Stromzähler, auch moderne Messeinrichtung genannt.
Wir informieren Sie schriftlich per Post, etwa drei Monate vor dem Wechsel. Anschließend erhalten Sie — etwa zwei Wochen im Voraus — ein weiteres Schreiben.
Ablauf für Einbau eines intelligenten Messsystems
Fehlende Voraussetzungen für den Einbau moderner Messeinrichtungen oder intelligenter Messsysteme/Smart Meter können folgende sein:

  • der Zugang zum Zählerplatz wird verweigert oder ist baulich eingeschränkt
  • die Sichtprüfung ergibt, dass z.B. das Zählerfeld für die Aufnahme der Geräte nicht geeignet ist
  • der Zählerplatz ist konstruktiv bzw. technisch nicht geeignet und weißt Mängel auf
  • die technischen Voraussetzungen für die beim Betrieb eines intelligenten Messsystems notwendige Datenübertragung sind nicht gegeben

Der Wechsel des Stromzählers ist für Sie kostenlos. Wie auch der bisherige Stromzähler wird das intelligente Messsystem/Smart Meter in den meisten Fällen über den Energieversorger, also ihren Stromanbieter, in den jährlichen Betriebskosten verrechnet. Dafür wurden von der Bundesregierung Preisobergrenzen festgelegt, die sich am Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre orientieren.

Ab dem 01.01.2024 wurde ebenfalls festgelegt, dass die Höhe der Preisobergrenzen sich auf dem in jeweiligen Versorgungsgebiet verantwortlichen Stromnetzbetreiber und den Verbrauchenden oder den Betreibern von Erzeugungsanlagen aufgeteilt wird. Seit dem 01.01.2024 kommen für den Verbrauchenden oder den Betreiber von Erzeugungsanlagen folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter zum Tragen: 

  • <3.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
  • 3.000-6.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
  • 6.000-10.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
  • 10.000-20.000 kWh: max. 50 Euro/Jahr
  • 20.000-50.000 kWh: max. 90 Euro/Jahr
  • 50.000-100.000 kWh: max. 120 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem/Smart Meter und steuerbare Verbrauchseinrichtungen max. 50 Euro/Jahr

Unter 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.

Sollten Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, so gelten folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter: 

  • 1-7 kW: max. 20 Euro/Jahr
  • 7-15 kW: max. 20 Euro/Jahr
  • 15-25 kW: max. 50 Euro/Jahr
  • 25-100 kW: max. 120 Euro/Jahr

Unter 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional. 

Dabei wird jeweils immer nur die höchste Jahresverbrauchs- oder installierte Leistungsgrenze zur Berechnung des Messentgeltes herangezogen.

Beispiel 1:

Jahresverbrauch: 2.400 kWh

Solaranlage: 8 kW

Preisobergrenze: 20 Euro/Jahr

Beispiel 2:

Jahresverbrauch: 12.000 kWh

Solaranlage: 3 kW

Preisobergrenze: 50 Euro/Jahr

 

 

FAQ zu Aufbau und Funktion

Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter besteht mindestens aus zwei Komponenten.

Zum einen ein Stromzähler als moderne Messeinrichtung oder digitaler Stromzähler zur Messung der Energieverbräuche. Dabei wird immer der Energieverbrauch aus dem Netz der öffentlichen Versorgung gemessen. Wenn bei Ihnen im Haus eine Eigenerzeugungsanlage, z. B. in Form einer PV-Anlage vorhanden ist, wird zusätzlich die in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeiste Energiemenge gemessen.

Zum anderen ein Smart Meter Gateway, das die von der modernen Messeinrichtung bzw. digitalen Stromzähler gemessenen Energiemengen über eine gesicherte Schnittstelle empfängt.

Das Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit und somit das Herzstück des intelligenten Messsystems bzw. Smart Meter. Es verbindet über seine Schnittstellen die an ihm angeschlossenen Messeinrichtungen, wie z. B. ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen/digitale Stromzähler über gesicherte und verschlüsselte Schnittstellen. Über das Smart-Meter-Gateway werden Ihre Verbrauchsdaten über einen datenschutzkonformen und verschlüsselten Datenkanal an uns übertragen.
  • mehr Verbrauchstransparenz und dadurch eine bessere Kontrolle über Verbraucher im Haushalt
  • bequem - keine Vor-Ort-Ablesung mehr notwendig, d. h. Sie brauchen keinerlei Termine bei Ihnen vor Ort mehr vereinbaren oder die Zählerstände selbst ablesen
  • sie ermöglichen variablere Tarife
  • bessere Steuerung der Lasten im Stromnetz zwischen dezentraler Erzeugung und dem Energieverbrauch
  • perspektivisch eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere Anwendungen wie zum Beispiel Smart-Home-Integration
Über eine integrierte Kommunikationsverbindung werden dem verantwortlichen Messstellenbetreiber zyklisch die Daten übermittelt. Eine Ablesung der Energiemengen vor Ort durch einen Ableser des Messstellenbetreibers oder durch Sie als Kundenselbstablesung entfällt dann.

FAQ zu Daten und Datenschutz

Wie gewohnt können Sie Ihren Gesamtverbrauch einsehen. Zusätzlich können an modernen Messeinrichtungen und intelligenten Stromzählern tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte innerhalb der letzten 24 Monate abgelesen werden.
Im Smart-Meter-Gateway werden zyklisch die Daten der Messeinrichtungen übernommen, mit einem Zeitstempel versehen und entsprechend ihrem gewähltem Tarifmodell (Bestandteil des Vertrages mit Ihrem Energielieferanten) verarbeitet und gespeichert. Dies kann z. B. im einfachsten Fall ein Basistarif ohne Zeitbezug oder ein zeitvariabler Tarif, in dem sie für unterschiedliche Zeitzonen entsprechend separate Preise mit ihrem Lieferanten im Vertrag vereinbart haben, sein.
Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter verbaut wird, erhält neben uns als Messstellen- und Verteilnetzbetreiber auch Ihr Stromlieferant die Daten. Die Daten werden verschlüsselt übertragen, um sie vor dem Zugriff von Dritten zu schützen.