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INTELLIGENTE MESSSYSTEME - SMART METER

Ein intelligentes Messsystem misst Ihren Stromverbrauch aus dem öffentlichen Stromnetz und erfasst gleichzeitig die eingespeiste Energie, wenn Sie z. B. eine Photovoltaikanlage nutzen. Neben dem aktuellen Zählerstand können Sie Ihre Verbrauchswerte der letzten 24 Monate einsehen. Mit dem Smart-Meter-Gateway, der Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems, werden Ihre Zählerstände automatisch und sicher übertragen – ganz ohne Vor-Ort-Ablesung. Dadurch haben Sie nicht nur weniger Aufwand, sondern auch mehr Kontrolle über Ihren Verbrauch.

Wenn Sie ein intelligentes Messsystem bekommen, informieren wir Sie rechtzeitig per Post.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern stellen wir hier für Sie zusammen:

Zählerwechsel: Gründe, Vorbereitung und Ablauf einfach erklärt
Strominstallateur mit Schutzhelm wechselt alten Stromzähler

Sie fragen sich, warum Ihr Stromzähler gewechselt werden muss und wie damit die Energiewende unterstützt wird? Oder welche Vorbereitungen zu treffen sind wie der Zählerwechsel konkret abläuft?

Detaillierte Infos zur Gesetzeslage, zu den Vorbereitungen, zum Ablauf des Zählerwechsels und häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Themenseite zum Strom-Zählerwechsel.

Mehr erfahren

FAQ zur Umstellung

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zum Stromzählerwechsel und im Speziellen in den FAQs Allgemeines zum Zählerwechsel .
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite zum Stromzählerwechsel und zum Zählerplatz
Umfangreiche Infos zum Ablauf des Zählerwechsels finden Sie auf unserer Themenseite zum Stromzählerwechsel und im Speziellen in den FAQs zum Ablauf des Zählerwechsels.
Wer eine moderne Messeinrichtung und wer ein intelligentes Messsystem erhält, ist grundsätzlich im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankert.  Eine moderne Messeinrichtung bekommen Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von unter 6000 kWh. 

Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter wird in folgenden Fällen von uns verbaut:

  • Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch über 6.000 kWh.
  • Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW
  • Darüber hinaus machen wir außerhalb dieser Kriterien in bestimmten Fällen von unserem optionalem Einbaurecht (§ 29 Abs. 2 MsbG) Gebrauch: Wenn Sie z. B. eine kleinere Erzeugungsanlage bzw. ein Balkonkraftwerk betreiben oder wenn wir es im Sinne der Netzsicherheit für sinnvoll halten, verbauen wir ein intelligentes Messsystem

Hintergrund ist grundsätzlich, dass durch die wachsende Menge an Wind- und Solarenergie das Managen des Stromnetzes komplexer wird. Intelligente Messsysteme helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch von Strom besser in Einklang zu bringen.

Die technischen Anforderungen an Zählerplätze wurden in den letzten Jahren verändert, um die Sicherheit zu erhöhen. Es kann sein, dass Ihr Zählerplatz nicht mehr den aktuell gültigen Anforderungen genügt. Heutzutage verbrauchen Haushalte deutlich mehr Strom als noch vor 20 Jahren, dementsprechend müssen auch die Zähler und Zählerplätze andere Anforderungen erfüllen.

Ältere Anlagen – etwa mit schwarzer Tafel, Keramik-Schraubsicherungen oder fehlende Schutzisolierungen – entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Anders als beim TÜV für das Auto gibt es keine regelmäßige „Zählerplatz-Prüfung“, sodass solche Mängel unbemerkt bleiben.

Zur Sicherheit aller ist es uns wichtig, dass die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und geltende VDE-Normen eingehalten werden. Deshalb ist eine Erneuerung des Zählerplatzes manchmal unumgänglich. Ein qualifizierter Elektrofachbetrieb kann beurteilen, ob Ihr Zählerplatz sicher und normgerecht ist. In unserer Installateursuche finden Sie geeignete Elektroinstallationsbetriebe für die Überprüfung.

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite zum Zählerplatz.  

 

Grundsätzlich werden wir Sie ganz automatisch benachrichtigen, wenn der Austausch Ihres Zählers an der Reihe ist.

Den vorzeitigen Einbau (z. B. vor dem von wesernetz ggf. geplanten Zählerwechsels) eines intelligenten Messsystems auf Wunsch können Sie in unserem Netzportal beantragen. Hierfür fällt eine einmalige Gebühr von 100 Euro für den Einbau an. Die jährlichen Kosten für den Zähler finden Sie in der FAQ-Frage "Was kostet ein intelligentes Messsystem/Smart Meter?". Bitte beachten Sie, dass hierfür der Zählerplatz den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen muss. Mehr dazu finden Sie auf unserer Themenseite zum Zählerplatz. Sollte ein Termin aufgrund von unzureichendem Empfang oder veralteten Zählerplätzen nicht durchgeführt werden können, behalten wir uns in dem Fall vor, die dadurch entstandenen Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.

Wenn Sie von uns benachrichtigt werden, ist der Austausch für Sie kostenfrei.

Wenn Sie sich einen vorzeitigen Einbau (z. B. vor dem von wesernetz ggf. geplanten Zählerwechsel) eines intelligenten Messsystems wünschen, können Sie dies in unserem Netzportal beantragen. Hierfür fällt eine einmalige Gebühr von 100 Euro für den Einbau an.

Wie auch der bisherige Stromzähler wird das intelligente Messsystem/Smart Meter in den meisten Fällen über den Energieversorger, also ihren Stromanbieter, in den jährlichen Betriebskosten verrechnet. Diese orientieren sich am Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre:

  • bis einschließlich 6.000 kWh: max. 30 Euro/Jahr 
  • 6.000-10.000 kWh: max. 40 Euro/Jahr
  • 10.000-20.000 kWh: max. 50 Euro/Jahr
  • 20.000-50.000 kWh: max. 110 Euro/Jahr
  • 50.000-100.000 kWh: max. 140 Euro/Jahr
  • bei Einbau auf Wunsch bis einschließlich 6.000 kWh: max. 60 Euro/Jahr
  • Betrieb einer Steuereinrichtung: max. 50 Euro/Jahr

Unter 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.

Sollten Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, so gelten folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter:

  • bis einschließlich 15 kW: max. 50 Euro/Jahr
  • 15-25 kW: max. 110 Euro/Jahr
  • 25-100 kW: max. 140 Euro/Jahr
  • Betrieb einer Steuereinrichtung: max. 50 Euro/Jahr

Unter 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional. 

Dabei wird jeweils immer nur die höchste Jahresverbrauchs- oder installierte Leistungsgrenze zur Berechnung des Messentgeltes herangezogen.

Beispiel 1:

Jahresverbrauch: 2.400 kWh

Solaranlage: 8 kW

Preisobergrenze: 50 Euro/Jahr

Beispiel 2:

Jahresverbrauch: 12.000 kWh

Solaranlage: 3 kW

Preisobergrenze: 50 Euro/Jahr

FAQ zu Aufbau und Funktion

Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter besteht mindestens aus zwei Komponenten.

Zum einen ein Stromzähler als moderne Messeinrichtung oder digitaler Stromzähler zur Messung Energieverbräuche. Dabei wird immer der Energieverbrauch aus dem Netz der öffentlichen Versorgung gemessen. Wenn bei Ihnen im Haus eine Eigenerzeugungsanlage, z.B. in Form einer PV-Anlage vorhanden ist, wird zusätzlich die in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeiste Energiemenge gemessen.

Zum intelligenten Messsystem (iMS) wird der Zähler dadurch, dass er mit einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, ausgestattet wird. Dieses Gateway ermöglicht die automatische und sichere Übertragung von Verbrauchsdaten.

Das Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit und somit das Herzstück des intelligenten Messsystems bzw. Smart Meter. Es verbindet über seine Schnittstellen die an ihm angeschlossenen Messeinrichtungen, wie z. B. ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen über gesicherte und verschlüsselte Schnittstellen. Über das Smart-Meter-Gateway werden Ihre Verbrauchsdaten über einen datenschutzkonformen und verschlüsselten Datenkanal an uns übertragen.
Intelligente Messsysteme tragen zum Erfolg der Energiewende bei. Durch die wachsende Menge an bspw. Wind- und Solarenergie wird das Managen des Stromnetzes komplexer. Intelligente Messsysteme helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch von Strom besser in Einklang zu bringen.
 
Sie können Ihren Stromverbrauch zukünftig überprüfen und detaillierte Einblicke in ihren Energieverbrauch erhalten. Das macht es zum Beispiel einfacher, Stromfresser zu identifizieren und den Verbrauch zu optimieren. Intelligente Messsysteme ermöglichen zudem zukünftig die Nutzung von dynamischen Stromtarifen.
 
Bei intelligenten Messsystemen ist keine Vor-Ort-Ablesung mehr notwendig, d. h. Sie brauchen keinerlei Termine bei Ihnen vor Ort mehr vereinbaren oder die Zählerstände selbst ablesen.
Die Daten werden an uns über eine verschlüsselte Kommunikationsverbindung übertragen. Eine Ablesung der Zählerstände vor Ort durch einen Ableser durch Sie als Kundenselbstablesung entfällt in dem Fall.

FAQ zu Daten und Datenschutz

Wie gewohnt können Sie Ihren Gesamtverbrauch einsehen. Zusätzlich können an modernen Messeinrichtungen und intelligenten Stromzählern tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte innerhalb der letzten 24 Monate abgelesen werden.
Im Smart-Meter-Gateway werden zyklisch die Daten der Messeinrichtungen übernommen, mit einem Zeitstempel versehen und entsprechend ihrem gewähltem Tarifmodell (Bestandteil des Vertrages mit Ihrem Energielieferanten) verarbeitet und gespeichert.

Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter verbaut wird, erhält neben uns als Messstellen- und Verteilnetzbetreiber auch Ihr Stromlieferant die Daten. Die Daten werden verschlüsselt übertragen, um sie vor dem Zugriff von Dritten zu schützen.

Sie als Kunde können natürlich den Gesamtverbrauch einsehen. Die historischen Werte sind aus Datenschutzgründen nur nach Eingabe eines individuellen PIN einsehbar.