Der Wechsel des Stromzählers ist für Sie kostenlos. Wie auch der bisherige Stromzähler wird das intelligente Messsystem/Smart Meter in den meisten Fällen über den Energieversorger, also ihren Stromanbieter, in den jährlichen Betriebskosten verrechnet. Dafür wurden von der Bundesregierung Preisobergrenzen festgelegt, die sich am Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre orientieren.
Ab dem 01.01.2024 wurde ebenfalls festgelegt, dass die Höhe der Preisobergrenzen sich auf dem in jeweiligen Versorgungsgebiet verantwortlichen Stromnetzbetreiber und den Verbrauchenden oder den Betreibern von Erzeugungsanlagen aufgeteilt wird. Seit dem 01.01.2024 kommen für den Verbrauchenden oder den Betreiber von Erzeugungsanlagen folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter zum Tragen:
- <3.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
- 3.000-6.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
- 6.000-10.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
- 10.000-20.000 kWh: max. 50 Euro/Jahr
- 20.000-50.000 kWh: max. 90 Euro/Jahr
- 50.000-100.000 kWh: max. 120 Euro/Jahr
- Intelligentes Messsystem/Smart Meter und steuerbare Verbrauchseinrichtungen max. 50 Euro/Jahr
Unter 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.
Sollten Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, so gelten folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter:
- 1-7 kW: max. 20 Euro/Jahr
- 7-15 kW: max. 20 Euro/Jahr
- 15-25 kW: max. 50 Euro/Jahr
- 25-100 kW: max. 120 Euro/Jahr
Unter 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.
Dabei wird jeweils immer nur die höchste Jahresverbrauchs- oder installierte Leistungsgrenze zur Berechnung des Messentgeltes herangezogen.
Beispiel 1:
Jahresverbrauch: 2.400 kWh
Solaranlage: 8 kW
Preisobergrenze: 20 Euro/Jahr
Beispiel 2:
Jahresverbrauch: 12.000 kWh
Solaranlage: 3 kW
Preisobergrenze: 50 Euro/Jahr