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INTELLIGENTE MESSSYSTEME - SMART METER

Wird eine moderne Messeinrichtung mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden, spricht man von einem intelligenten Messsystem oder auch Smart Meter. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit, welche die Verbrauchsdaten Ihres Zählers automatisch an die berechtigten Empfänger überträgt. 

Der Einbau von intelligenten Messsystem bzw. Smart Metern ist vom Gesetzgeber für alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh und Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von über 7 kW vorgeschrieben. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem bekommen, informieren wir Sie rechtzeitig per Post.

Die wichtigsten Informationen zu intelligenten Messsystemen bzw. Smart Metern stellen wir für Sie zusammen:

Zählerwechsel: Gründe, Vorbereitung und Ablauf einfach erklärt
Strominstallateur wechselt Zähler

Sie fragen sich, warum Ihr Stromzähler gewechselt werden muss und wie damit die Energiewende unterstützt wird? Oder welche Vorbereitungen zu treffen sind wie der Zählerwechsel konkret abläuft?

Detaillierte Infos zur Gesetzeslage, zu den Vorbereitungen, zum Ablauf des Zählerwechsels und häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Themenseite zum Strom-Zählerwechsel.

Mehr erfahren

FAQ zur Umstellung

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zum Stromzählerwechsel und im Speziellen in den FAQs Allgemeines zum Zählerwechsel .
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite zum Stromzählerwechsel und im Speziellen in den FAQs zur Vorbereitung auf den Zählerwechsel.
Umfangreiche Infos zum Ablauf des Zählerwechsels finden Sie auf unserer Themenseite zum Stromzählerwechsel   und im Speziellen in den FAQs zum Ablauf des Zählerwechsels .

Wer eine moderne Messeinrichtung und wer ein intelligentes Messsystem erhält, ist grundsächlich im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verankert.

Eine moderne Messeinrichtung bekommen Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von unter 6000 kWh.

Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter wird in folgenden Fällen von uns verbaut:

  • Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  • Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW
  • Darüber hinaus machen wir außerhalb dieser Kriterien in bestimmten Fällen von unserem optionalen Einbaurecht (§ 29 Abs. 2 MsbG) Gebrauch: Wenn Sie z. B. eine kleinere Erzeugungsanlage bzw. ein Balkonkraftwerk betreiben oder wenn wir es im Sinne der Netzsicherheit für sinnvoll halten, verbauen wir ein intelligentes Messsystem.

Hintergrund ist grundsätzlich, dass durch die wachsende Menge an Wind- und Solarenergie das Managen des Stromnetzes komplexer wird. Intelligente Messsysteme helfen dabei, Schwankungen zu erkennen und auszugleichen. Das stabilisiert das Netz und sichert die Stromversorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die technischen Anforderungen an Zählerplätze wurden in den letzten Jahren verschärft, um die Netzstabilität und -sicherheit zu gewährleisten. Es kann sein, dass Ihr Zählerplatz früher den damaligen Standards entsprach, heute aber aufgrund neuer Vorschriften nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, z. B. Metallrahmen, veraltete Leitungen, alte Keramik-Sicherungen, fehlende Schutzisolierungen, verschlossene Schränke.
 
Zur Sicherheit aller ist es uns wichtig, dass die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und geltende VDE-Normen eingehalten werden. Deshalb ist eine Modernisierung des Zählerplatzes manchmal unumgänglich. Die Bewertung, ob Ihr Zählerplatz geeignet ist, gehört in die Hände von Fachpersonal, da die vorherrschenden Bedingungen mitunter sehr individuell und technisch anspruchsvoll sind – und eine fachliche Einschätzung eines Elektroinstallationsbetriebs erfordern. In unserer Installateursuche finden Sie geeignete Elektroinstallationsbetriebe für die Überprüfung.
 
Die Kosten für die Umrüstung der Hausinstallation bzw. des Zählerplatzes muss der Gebäudeeigentümer (Anschlussnehmer) übernehmen, da dieser für die Unterhaltung der sogenannten Kundenanlage selbst verantwortlich ist (NAV §13 Abs. 1). Der eigentliche Zählerwechsel ist hingegen völlig kostenlos.
 
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite zum Stromzählerwechsel und im Speziellen in den FAQs zur Vorbereitung auf den Zählerwechsel.

 

Der Wechsel des Stromzählers ist für Sie kostenlos. Wie auch der bisherige Stromzähler wird das intelligente Messsystem/Smart Meter in den meisten Fällen über den Energieversorger, also ihren Stromanbieter, in den jährlichen Betriebskosten verrechnet. Dafür wurden von der Bundesregierung Preisobergrenzen festgelegt, die sich am Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre orientieren.

Ab dem 01.01.2024 wurde ebenfalls festgelegt, dass die Höhe der Preisobergrenzen sich auf dem in jeweiligen Versorgungsgebiet verantwortlichen Stromnetzbetreiber und den Verbrauchenden oder den Betreibern von Erzeugungsanlagen aufgeteilt wird. Seit dem 01.01.2024 kommen für den Verbrauchenden oder den Betreiber von Erzeugungsanlagen folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter zum Tragen: 

  • <3.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
  • 3.000-6.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
  • 6.000-10.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr
  • 10.000-20.000 kWh: max. 50 Euro/Jahr
  • 20.000-50.000 kWh: max. 90 Euro/Jahr
  • 50.000-100.000 kWh: max. 120 Euro/Jahr
  • Intelligentes Messsystem/Smart Meter und steuerbare Verbrauchseinrichtungen max. 50 Euro/Jahr

Unter 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional.

Sollten Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, so gelten folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter: 

  • 1-7 kW: max. 20 Euro/Jahr
  • 7-15 kW: max. 20 Euro/Jahr
  • 15-25 kW: max. 50 Euro/Jahr
  • 25-100 kW: max. 120 Euro/Jahr

Unter 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems/Smart Meters optional. 

Dabei wird jeweils immer nur die höchste Jahresverbrauchs- oder installierte Leistungsgrenze zur Berechnung des Messentgeltes herangezogen.

Beispiel 1:

Jahresverbrauch: 2.400 kWh

Solaranlage: 8 kW

Preisobergrenze: 20 Euro/Jahr

Beispiel 2:

Jahresverbrauch: 12.000 kWh

Solaranlage: 3 kW

Preisobergrenze: 50 Euro/Jahr

 

 

FAQ zu Aufbau und Funktion

Ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter besteht mindestens aus zwei Komponenten.

Zum einen ein Stromzähler als moderne Messeinrichtung oder digitaler Stromzähler zur Messung der Energieverbräuche. Dabei wird immer der Energieverbrauch aus dem Netz der öffentlichen Versorgung gemessen. Wenn bei Ihnen im Haus eine Eigenerzeugungsanlage, z. B. in Form einer PV-Anlage vorhanden ist, wird zusätzlich die in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeiste Energiemenge gemessen.

Zum intelligenten Messsystem (iMS) wird der Zähler dadurch, dass er mit einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, ausgestattet wird. Dieses Gateway ermöglicht die automatische und sichere Übertragung von Verbrauchsdaten. 

Das Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit und somit das Herzstück des intelligenten Messsystems bzw. Smart Meter. Es verbindet über seine Schnittstellen die an ihm angeschlossenen Messeinrichtungen, wie z. B. ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen über gesicherte und verschlüsselte Schnittstellen. Über das Smart-Meter-Gateway werden Ihre Verbrauchsdaten über einen datenschutzkonformen und verschlüsselten Datenkanal an uns übertragen.
Intelligente Messsysteme tragen zum Erfolg der Energiewende bei. Durch die wachsende Menge an bspw. Wind- und Solarenergie wird das Managen des Stromnetzes komplexer. Intelligente Messsysteme helfen dabei, Schwankungen zu erkennen und auszugleichen. Das stabilisiert das Netz und sichert die Stromversorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.
 
Sie können Ihren Stromverbrauch zukünftig nahezu in Echtzeit überwachen und detaillierte Einblicke in ihren Energieverbrauch erhalten. Das macht es zum Beispiel einfacher, Stromfresser zu identifizieren und den Verbrauch zu optimieren. Intelligente Messsysteme ermöglichen zudem zukünftig die Nutzung von dynamischen Stromtarifen.
 
Bei intelligenten Messsystemen ist keine Vor-Ort-Ablesung mehr notwendig, d. h. Sie brauchen keinerlei Termine bei Ihnen vor Ort mehr vereinbaren oder die Zählerstände selbst ablesen.
Über eine verschlüsselte Kommunikationsverbindung werden dem verantwortlichen Messstellenbetreiber zyklisch die Daten übermittelt. Eine Ablesung der Energiemengen vor Ort durch einen Ableser des Messstellenbetreibers oder durch Sie als Kundenselbstablesung entfällt in dem Fall.

FAQ zu Daten und Datenschutz

Wie gewohnt können Sie Ihren Gesamtverbrauch einsehen. Zusätzlich können an modernen Messeinrichtungen und intelligenten Stromzählern tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte innerhalb der letzten 24 Monate abgelesen werden.
Im Smart-Meter-Gateway werden zyklisch die Daten der Messeinrichtungen übernommen, mit einem Zeitstempel versehen und entsprechend ihrem gewähltem Tarifmodell (Bestandteil des Vertrages mit Ihrem Energielieferanten) verarbeitet und gespeichert.

Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem bzw. Smart Meter verbaut wird, erhält neben uns als Messstellen- und Verteilnetzbetreiber auch Ihr Stromlieferant die Daten. Die Daten werden verschlüsselt übertragen, um sie vor dem Zugriff von Dritten zu schützen.

Sie als Kunde können natürlich den Gesamtverbrauch einsehen. Die historischen Werte sind aus Datenschutzgründen nur nach Eingabe eines individuellen PIN einsehbar.