Alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher ab einer Leistung von 100 kW müssen am Redispatch teilnehmen – auch solche Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder mit Hilfe der Kraft-Wärme-Kopplung produzieren. Nachgelagert werden auch alle Anlagen kleiner 100 kW, die durch den Netzbetreiber steuerbar sind verpflichtet am Redispatch-Prozess teilzunehmen.
Einsatzverantwortlicher (EIV)/Betreiber technischer Ressourcen (BTR):
Die neue Marktrolle des Einsatzverantwortlichen ist verantwortlich für den Einsatz einer technischen Ressource und die Übermittlung ihrer Fahrpläne. Der EIV bildet aus den technischen Ressourcen (TR) die steuerbaren Ressourcen (SR) und kommuniziert diese über connect+ an wesernetz. Der BTR liefert dem Netzbetreiber die Daten rund um die Ermittlung der Ausfallarbeit.