Um die Unabhängigkeit der Netzbetreiber von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung sicherzustellen, hat der swb Konzern gemäß § 7a Satz 5 EnWG ein Gleichbehandlungsprogramm verabschiedet. Dadurch stellt der swb Konzern sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, insbesondere zur Gewährleistung von Transparenz sowie der diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs, umgesetzt werden.
GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT
Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm swb Konzern