ENERGIELIEFERANTEN
Im Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Im Zuge der Novellierung des EnWG wurden die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) erlassen, welche die Bedingungen regeln, zu denen Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen den Zugang zu Ihren Versorgungsnetzen gewähren. Darüber hinaus wurden zwei Verordnungen erlassen, welche die Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Stromnetzen (StromNEV) und Gasnetzen (GasNEV) regeln.
Auf Grundlage des neuen Energiewirtschaftsgesetzes, sowie den dazugehörigen Verordnungen in der jeweils aktuellen Änderungsfassung stellt wesernetz Bremen GmbH die Verteilungsnetze für Strom und Gas allen Energielieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2009 werden die Netzentgelte nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) i.V.m. der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung bestimmt.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 regelt die Voraussetzungen und Bedingungen des Messstellenbetriebs und der Messung von Energie.
Alles Leistungen und Konditionen für den Netzzugang Strom und Gas sowie dem Messstellenbetrieb finden Sie auf den folgenden Seiten.