NETZNUTZUNGSVERTRÄGE GAS
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Netzbetreiber zur Kooperation in verschiedenen Bereichen des Netzzugangs. Diese Kooperation erfolgt im Rahmen der Kooperationsvereinbarung „Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen". Die Kooperationsvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Unternehmen beim Zugang zu den Gasversorgungsnetzen. Außerdem enthält sie Regelungen für die mit den Transportkunden abzuschließenden Verträge.
Die Regelungen der Kooperationsvereinbarung werden in der Regel jährlich angepasst und treten jeweils zum 01.10. eines Jahres in Kraft.
wesernetz Bremen GmbH ist der Kooperationsvereinbarung als Verteilnetzbetreiber beigetreten.
Die aktuelle Kooperationsvereinbarung finden Sie auf folgender Seite des BDEW:
Das Netzgebiet der wesernetz Bremen GmbH ist folgenden Marktgebieten zugeordnet:
Marktgebiet Trading Hub Europe H-Gas, Trading Hub Europe GmbH