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FRAGEN UND ANTWORTEN ZU BALKONKRAFTWERKEN

Fragen zur Anmeldung über das Netzportal
Der Anschlussnehmer eines Balkonkraftwerkes ist der Besitzer oder Betreiber der Solarstromanlage, der diese korrekt ans Stromnetz anschließt und dafür sorgt, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei Balkonkraftwerken sind Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber oft dieselbe Person.
Der Anlagenbetreiber einer PV-Anlage ist verantwortlich für den Betrieb, die Wartung und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben der Solarstromanlage. Bei Balkonkraftwerken sind Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber oft dieselbe Person.

Der schnellste Weg ist die Daten auf dem Herstellerdatenblatt zu suchen. Die Informationen über den Hersteller und die Leistung deines Balkonkraftwerks stehen normalerweise auch an folgenden Stellen:

  • Dokumentation: Schauen Sie in den Unterlagen, die Sie beim Kauf deines Balkonkraftwerks erhalten haben. Dort sollten Informationen zum Hersteller und zur Leistung enthalten sein.
  • Anlagenbeschriftung: Oft befindet sich auf dem Balkonkraftwerk selbst eine Plakette oder ein Aufkleber mit den wichtigen Informationen, einschließlich Herstellername, Modellnummer und Leistung.
  • Bedienungsanleitung: Die Bedienungsanleitung oder Installationsanleitung des Balkonkraftwerks könnte ebenfalls Angaben zum Hersteller und zur Leistung enthalten.

Die genaue Position dieser Informationen können je nach Hersteller und Modell variieren. 

 

Die Abkürzung "kWp" bei Balkonkraftwerken steht für Kilowatt Peak und gibt die maximale Leistung an, die die Solaranlage unter optimalen Bedingungen erzeugen kann.
Ein Wechselrichter ist ein elektronisches Gerät, das Gleichstrom von Solar- oder Batterieanlagen in Wechselstrom umwandelt, um ihn für den Haushaltsgebrauch oder die Einspeisung ins Stromnetz nutzbar zu machen.
Diese Informationen stehen auf dem Datenblatt des Wechselrichters. Die genaue Position dieser Informationen können je nach Modell variieren. 

Ein Messkonzept bei Balkonkraftwerken bezieht sich auf die Methode und die Instrumente, die verwendet werden, um die Erzeugung und den Verbrauch von Energie zu messen.

Messkonzept 2 umfasst sowohl die Überschusseinspeisung inklusive Speicher als auch ohne Speicherfunktion. Es handelt sich dabei um Eigenerzeugungsanlagen ohne Erfassung für den Selbstverbrauch, dies schließt auch die Balkonkraftwerke mit ein.

Die Leistung des Wechselrichters ist auf dem Datenblatt angegeben. "kVA" steht für Kilovoltampere und gibt die scheinbare Leistung eines Wechselrichters an, die aus Wirkleistung (kW) und Blindleistung besteht. Die scheinbare Leistung zeigt die maximale Belastung an, die der Wechselrichter bewältigen kann, während die tatsächliche nutzbare elektrische Energie in Kilowatt (kW) gemessen wird.
Ja, in Deutschland müssen auch kleine Photovoltaik-Anlagen wie Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Das Marktstammdatenregister ist eine Datenbank, in der alle Stromerzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Größe, erfasst werden müssen. Dies dient dazu, Transparenz über die installierten Erzeugungsanlagen im Strommarkt zu schaffen und die Netzstabilität zu gewährleisten.
Diese Nummer erhält man, wenn man das Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister registriert hat. SEE steht für "Strom-Erzeugungs-Einheit". 

Mit der Verzichtserklärung auf finanzielle Förderung verzichten Sie auf eine Vergütung Ihres eingespeisten Stroms. Balkonkraftwerke rechnen sich in erster Linie dann, wenn Sie den Strom selbst verbrauchen. Was darüber hinaus eingespeist wird, beträgt in vielen Fällen jährlich nur wenige Euro. 

  •  wesernetz als Netzbetreiber bekommt die Informationen der Anmeldung und prüft diese auf Plausibilität
  • Dann wird der Messstellenbetreiber kontaktiert, so dass dieser einen Zählerwechsel im Rahmen des Rollouts von modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen einplant und Sie entsprechend informiert. 
  • Ist wesernetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Sie zuständig, so werden wir uns bei Ihnen melden und die weiteren Schritte einleiten. 
     
Allgemeine Fragen zum Netzportal beantworten wir Ihnen in unseren FAQ zum Netzportal. Falls Sie keine Antwort auf Ihre Fragen finden, können Sie uns auch über unser Kontaktformular erreichen.
Fragen zum Anschluss und zu den gesetzlichen Vorgaben

Zulässig ist ein Anschluss an eine Steckdose, die den Anforderungen der Normen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 entspricht. Eine haushaltsübliche Schutzkontaktsteckdose erfüllt diese Normen in der Regel nicht, deswegen wird eine spezielle Energiesteckdose empfohlen. Besonders wichtig ist außerdem, dass Balkonkraftwerke unter keinen Umständen an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, da es sonst zur Überlastung der Stromleitung und zum Brand kommen kann.

Damit Sicherheit gewährleistet sein kann, sollte die Installation von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Hier erfahren Sie mehr über den Anschluss von Balkonkraftwerken durch Laien.
Nein, eine „Steckersolargerät“ für unentgeltliche Abnahme muss nur beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diese Informationen erhält der Netzbetreiber zur Prüfung und ggf. Einleitung weiterer Schritte, wie z. B. ein erforderlicher Zählerwechsel.

Soweit bei der Installation und beim Anschluss der Balkon PV-Anlage die Normen des VDE eingehalten wurden, besteht grundsätzlich keine Brandgefahr. Besonders zu beachten ist außerdem, dass mehrere Balkon PV-Anlagen nicht über eine Mehrfach-Verteilersteckdose angeschlossen werden, denn hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (kurz VDE) ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband, der regelmäßig Normen veröffentlicht. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE beschäftigt sich besonders mit Anwendungsregeln für den Betrieb von Stromnetzen. Diese Normen sind nicht rechtlich bindend, dienen aber als einheitliches Regelwerk der Sicherheit und Zuverlässigkeit beim Netzbetrieb.