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ENTGELTE BREMEN UND BREMERHAVEN

Bremen
Sollten sich aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung und/oder einer Neubescheidung höhere oder geringere Erlösobergrenzen ergeben, werden wir ein neues Preisblatt veröffentlichen und die Differenzbeträge nachfordern oder erstatten, es sei denn die Bundesnetzagentur legt ein anderes Verfahren fest.

Die Netznutzungsentgelte stellen nur vorläufige Netznutzungsentgelte im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG dar, die schon jetzt Anhaltspunkte für die Netznutzungsentgelte 2025 geben sollen.

Da unsere nachfolgenden Netznutzungsentgelte zu einem erheblichen Anteil Netznutzungsentgelte enthalten, die wir von vorgelagerten Netzbetreibern in Rechnung gestellt bekommen und uns diese ebenfalls nur als vorläufige Netznutzungsentgelte gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG mitgeteilt worden sind, vermögen wir insbesondere aus diesem Grund derzeit noch nicht zu überblicken, ob und in welchem Ausmaß die nachstehenden Netznutzungsentgelte zum 01.01.2025 nach unten oder nach oben geändert werden.
Für folgende Übergabestellen bzw. Zählpunkte gelten geringere Netzzugangsentgelte auf Basis §20 Abs.1 sowie §27 Abs.1 Satz 2 GasNEV.

 Bezeichnung

 Individuelles Netzentgelt /
 Jahr (ohne vorgelagerte Netzentgelte)

 Punktnetz Heilshorn

 2022: 33.436,89 Euro (netto)
 2023: 35.413,79 Euro (netto)
 2024: 56.180,89 Euro (netto)
 2025: 41.453,54 Euro (netto)

Eine Regelung für Abweichungen, die sich jährlich oder am Ende des Vertragszeitraumes und innerhalb der Toleranzgrenze als Mehr- und Mindermengen ergeben, werden von wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH mit dem gleichen Preis für Mehr - und Mindermengen vergütet oder in Rechnung gestellt.
Bremerhaven
Sollten sich aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung und/oder einer Neubescheidung höhere oder geringere Erlösobergrenzen ergeben, werden wir ein neues Preisblatt veröffentlichen und die Differenzbeträge nachfordern oder erstatten, es sei denn die Bundesnetzagentur legt ein anderes Verfahren fest.

Die Netznutzungsentgelte stellen nur vorläufige Netznutzungsentgelte im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG dar, die schon jetzt Anhaltspunkte für die Netznutzungsentgelte 2025 geben sollen.

Da unsere nachfolgenden Netznutzungsentgelte zu einem erheblichen Anteil Netznutzungsentgelte enthalten, die wir von vorgelagerten Netzbetreibern in Rechnung gestellt bekommen und uns diese ebenfalls nur als vorläufige Netznutzungsentgelte gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG mitgeteilt worden sind, vermögen wir insbesondere aus diesem Grund derzeit noch nicht zu überblicken, ob und in welchem Ausmaß die nachstehenden Netznutzungsentgelte zum 01.01.2025 nach unten oder nach oben geändert werden.
Ersatz- und Grundversorgung Gas
Allgemeines
Der Grundversorger für das Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der wesernetz Bremen GmbH wurde gem. §36 Abs.2 EnWG für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 festgelegt. 
 
Zum Grundversorger für die folgenden Gebiete wurde bestimmt: 
- Freie und Hansestadt Bremen: swb Vertrieb Bremen GmbH, Bremen 
- Samtgemeinde Thedinghausen: swb Vertrieb Bremen GmbH, Bremen


Bedingungen Grundversorgung
Die Bedingungen für die Grundversorgung entnehmen Sie bitte der Internetseite der nach § 36 Abs.1 EnWG bestimmtem Grundversorger swb Vertrieb Bremen GmbH, Bremen.

Preise Grundversorgung
Die Preise für die Grundversorgung entnehmen Sie bitte den Internetseiten der nach § 36 Abs.1 EnWG bestimmtem Grundversorger swb Vertrieb Bremen GmbH, Bremen.

Bedingungen Ersatzversorgung
Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der wesernetz Bremen GmbH im Niederdrucknetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 Abs.1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist.

Preise Ersatzversorgung
Die Preise für die Ersatzversorgung entnehmen Sie bitte den Internetseiten der nach § 36 Abs.1 EnWG bestimmtem Unternehmen swb Vertrieb Bremen GmbH, Bremen.

Allgemeines
Der Grundversorger für das Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der wesernetz Bremerhaven GmbH wurde gem. § 36 Abs. 2 EnWG für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 festgelegt.

Zum Grundversorger in der Seestadt Bremerhaven sowie im stadtbremischen Überseehafengebiet wurde bestimmt:

swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG

Bedingungen Grundversorgung
Die Bedingungen für die Grundversorgung entnehmen Sie bitte den Internetseiten der nach § 36 Abs. 1 EnWG bestimmten Grundversorger swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG.

Preise Grundversorgung
Die Preise für die Grundversorgung entnehmen Sie bitte den Internetseiten der nach § 36 Abs. 1 EnWG bestimmten Grundversorger swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG.

Bedingungen Ersatzversorgung
Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der wesernetz Bremerhaven GmbH im Niederdrucknetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet ist.

Preise Ersatzversorgung
Die Preise für die Ersatzversorgung entnehmen Sie bitte den Internetseiten der nach § 36 Abs. 1 EnWG bestimmten Unternehmen swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG.