Grundsätzlich gilt, dass Wallboxen beim Netzbetreiber anmeldepflichtig sind, d. h. die Installation einer Wallbox müssen Sie dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitteilen. Hier kommen wir als Ihr zuständiger Netzbetreiber für Bremen und Bremerhaven ins Spiel – bei uns können Sie als Privatkunde Ihre Wallbox ganz einfach und bequem im Netzportal online anmelden.
Die Belastung der Stromnetze wächst. Daher ist die Information über die Anzahl der Ladepunkte für uns als Netzbetreiber sehr wichtig, um die Auslastung des Stromnetzes genauer abschätzen können. Wallboxen fallen zudem in den Bereich der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG.