Die interne Compliance-Organisation wird durch einen unternehmensexternen Ombudsmann unterstützt. Der Begriff Ombud (altisländisch) bedeutet Vermittler, Vertreter oder Bevollmächtigter. Der Ombudsmann ist zur Verschwiegenheit über die Person eines Hinweisgebers verpflichtet und wird Daten zur Person oder Daten, aus denen die Person identifiziert werden könnte, nur an swb weitergeben, wenn der Hinweisgeber damit einverstanden ist. Kontaktpersonen für den Ombudsmann sind Vorstand, Revision und Compliance-Beauftragter. Wenn die Rolle eines Vorstandsmitglieds thematisiert wird, ist der Aufsichtsratsvorsitzender die Kontaktperson für den Ombudsmann. Der Ombudsmann ist "keine allgemeine Beschwerdestelle" von swb. Er wird auch nicht als Streitschlichter für swb tätig werden. Und er wird nach Hinweisen keine eigenen Ermittlungen anstellen. Dies ist intern vorrangig Aufgabe der internen Revision, extern Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft.
COMPLIANCE
Der swb-Ombudsmann Dr. Ulrich Hoffmann ist ein erfahrener ehemaliger Strafrichter am Amtsgericht Bremen. Alle Mitarbeiter und auch Dritte, die in geschäftlichem Verhältnis zu swb stehen, können sich an den Ombudsmann wenden, wenn sie Hinweise zu unternehmensbezogenen Missständen und internem Fehlverhalten (z. B. die Umgehung swb-interner Bestell-, Kontroll- und Vollmachtsysteme etc.) geben möchten. Die Hinweise können sich aber auch auf rechtswidriges Verhalten von Kollegen, Vorgesetzten, Drittfirmen (Auftragnehmer/-geber), Behörden und sonstigen Stellen beziehen (z. B. Untreue, Urkundenfälschung, Vorteilsnahme, Bestechung etc.).
Möchten Sie Probleme oder Fragen zu einer unserer Dienstleistungen (z. B. Hausanschluss, Stromeinspeisung aus EEG-Anlagen, Messung und Zählerstände) klären, dann sind Sie bei unserem Kontaktformular richtig. Zum Kontaktformular gelangen Sie hier.
Der Ombudsmann kann als unternehmensexterne Person zu solchen Anfragen keine Auskunft geben. Er ist auch "keine allgemeine Beschwerdestelle".